Deutsches Krebsforschungszentrum - Krebsinformationsdienst


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Nachsorge und Rehabilitation für Magenkrebspatienten: Wieder zu Kräften kommen

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Viele Patienten sind nach der Entlassung in den Alltag und in das häusliche Umfeld erst einmal ratlos und unsicher, wie sie sich richtig verhalten sollen. Wenn die Therapie mit heilender Absicht durchgeführt werden konnte, stellt sich die Frage, was man selbst tun kann, um den weiteren Genesungsverlauf zu unterstützen und keinen Rückfall zu erleiden. Ist es nicht gelungen, den Tumor vollständig zu entfernen, so fragt man sich, was kommen wird, wie gegebenenfalls Beschwerden gelindert werden können, wer bei der Bewältigung dieser schwierigen Situation helfen kann. 

  • Die Nachsorge hat die Aufgabe, die Patienten umfassend zu unterstützen. Sie beinhaltet die Nachuntersuchungen, die psychische sowie soziale Betreuung und Begleitung, das Abwenden und Lindern erkrankungs- oder therapiebedingter Folgen sowie ambulante und stationäre Rehabilitationsmaßnahmen.

Der Arzt ist in der Nachsorge Ansprechpartner für Fragen zum Umgang mit der Erkrankung - auch dafür, wie enge Vertraute oder Familienmitglieder mit den Folgen der Erkrankung zurechtkommen können. Er sollte bei Bedarf an Psychologen oder Beratungsstellen verweisen können, die auf die Betreuung und Unterstützung von Krebspatienten spezialisiert sind. Die Ernährungssituation ist für die meisten Krebspatienten ein Thema, das bei jeder Untersuchung angesprochen wird. Der Nachsorgetermin bietet außerdem die Gelegenheit, sozialrechtliche und berufliche Fragen zu besprechen. Der Arzt kann dann auch an die für spezielle Fragen zuständigen Stellen verweisen und Ansprechpartner benennen.

Kontrolluntersuchungen

Nach Abschluss der Behandlung und Entlassung aus der Klinik erhalten Patienten in den ersten zwei Jahren in der Regel alle drei Monate Termine für eine Nachsorgeuntersuchung, danach alle sechs Monate. Diese Abstände zwischen den Kontrolluntersuchungen sind nicht starr festgelegt, sondern richten sich nach dem Krankheitsverlauf und danach, ob und welche Beschwerden zwischenzeitlich neu auftreten.

Im Mittelpunkt der Nachsorgeuntersuchung stehen das Gespräch mit dem Arzt und die körperliche Untersuchung. Wie es dem Patienten körperlich geht, bedingt das weitere Vorgehen: Laboruntersuchungen, Röntgen und Ultraschall können hinzukommen, wenn entsprechende Beschwerden diese erforderlich machen. Bei Patienten, bei denen nur ein Teil des Magens entfernt wurde, wird in den ersten zwei Jahren alle sechs Monate, danach in jährlichen Abständen zusätzlich eine Magenspiegelung gemacht.

Rehabilitation und Anschlussheilbehandlung

Informationsblatt (PDF)

Um wieder so leistungsfähig wie möglich zu werden, den Alltag bewältigen zu können und möglichen Langzeitfolgen der Erkrankung vorzubeugen, haben fast alle Versicherten im Anschluss an eine Tumorbehandlung Anspruch auf Leistungen im Rahmen der sogenannten Rehabilitation. Leistungsträger sind bei gesetzlich Versicherten Rentenversicherung oder die Krankenkassen. Bei privat Versicherten gilt der jeweilige Vertrag. Zur Rehabilitation gehören Anschlussheilbehandlungen direkt nach dem Klinikaufenthalt oder spätere Nachbehandlungen in spezialisierten Rehabilitationskliniken ("Nachsorgekurkliniken"), als Alternative oder ergänzend ambulante Angebote, bei Berufstätigen gegebenenfalls Leistungen zur Wiedereingliederung am Arbeitsplatz und weitere Unterstützungen.

In der Planung einer Rehabilitation wird gezielt auf die spezielle Situation des Patienten eingegangen und auch Hilfestellung bei psychischen oder sozialen Problemen gegeben. Bei Magenkrebspatienten spielt die Anpassung an die veränderte Ernährungslage eine große Rolle. Ob eine stationäre Rehabilitation oder andere Maßnahmen sinnvoll sind und welche Ansprüche bestehen, lässt sich meist schon vor der Entlassung während des Klinkaufenthaltes klären. Speziell geschulte Kliniksozialdienste stehen als Ansprechpartner zur Verfügung und helfen bei Bedarf gemeinsam mit den behandelnden Ärzten auch bei der Antragsstellung.

Seit 2002 gibt für Patienten, die bereits entlassen sind, die zentralen Servicestellen REHA. Für den Kontakt mit einer dieser Servicestellen ist es egal, bei welcher Versicherung man versichert ist. Die nächste Anlaufstelle kann bei der Krankenkasse oder der Rentenversicherung erfragt werden, eine Liste ist im Internet unter www.reha-servicestellen.de verfügbar.



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Seite drucken   ganzes Thema drucken    Zuletzt aktualisiert: 31.03.2006