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Viele Patienten sind nach der Entlassung in den Alltag und in das
häusliche Umfeld erst einmal ratlos und unsicher, wie sie sich
verhalten sollen. Wenn die Therapie mit heilender Absicht durchgeführt
werden konnte, stellt sich die Frage, was man selbst tun kann, um den
weiteren Genesungsverlauf zu unterstützen und keinen Rückfall zu
erleiden. Ist es nicht gelungen, den Tumor vollständig zu zerstören, so
fragt man sich, was kommen wird, wie gegebenenfalls Beschwerden
gelindert werden können, wer bei der Bewältigung dieser schwierigen
Situation helfen kann. Die Nachsorge hat die Aufgabe, die
Patienten umfassend zu unterstützen. Sie beinhaltet die
Nachuntersuchungen, die psychische sowie soziale Betreuung und
Begleitung, das Abwenden und Lindern erkrankungs- oder
therapiebedingter Folgen sowie Rehabilitationsmaßnahmen.
Der Arzt
ist in der Nachsorge Ansprechpartner für Fragen zum Umgang mit der
Erkrankung – auch dafür, wie enge Vertraute oder Familienmitglieder mit
den Folgen der Erkrankung zurechtkommen können. Er sollte bei Bedarf an
Psychologen oder Beratungsstellen verweisen können, die auf die
Betreuung und Unterstützung von Krebspatienten spezialisiert sind. Der
Nachsorgetermin bietet außerdem die Gelegenheit, sozialrechtliche und
berufliche Fragen zu besprechen. Der Arzt kann dann auch an die für
spezielle Fragen zuständigen Stellen verweisen und Ansprechpartner
benennen.
Nach der ersten Behandlung werden zunächst in kürzeren, dann längeren Abständen Nachuntersuchungen durchgeführt. Sie dienen zum einen der Erkennung möglicher Folgen der Therapie, die behandelt werden müssen, zum anderen haben sie das Ziel, einen möglichen Rückfall, für den eine wirksame Therapie zur Verfügung steht, frühzeitig zu erkennen.
Entscheidend für die Wahl der Nachsorgeuntersuchungen ist die Frage, ob sich aus den Ergebnissen und der möglichen Entdeckung eines Rückfalls auch Konsequenzen ergeben, die einen Nutzen für den Patienten haben: mögliche Verlängerung des Überlebens oder zumindest eine Vorbeugung von Komplikationen und eine Verbesserung der Lebensqualität. Nur bei einem örtlichen Wiederauftreten der Erkrankung in der Lunge oder bei Entwicklung einer isolierten, einzelnen Metastase bietet eine erneute Behandlung nochmals die Chance auf Heilung oder zumindest längerfristige Tumorfreiheit. Deshalb ist die frühzeitige Erkennung eines solchen Lokalrezidivs oder einer einzelnen Metastase nach einer zunächst vollständigen Tumorrückbildung wichtig.
Haben sich bereits mehrere Metastasen gebildet, ist die Erkrankung nicht mehr heilbar. Eine erneute Therapie kann aber durchaus eine Verlängerung der verbleibenden Überlebenszeit erreichen. Im Vordergrund steht neben der Überlebenszeitverlängerung aber das Ziel, Komplikationen und Beschwerden durch das Tumorwachstum zu bekämpfen und die Lebensqualität des Patienten zu verbessern. Das kann durch Bestrahlung und Chemotherapie gelingen, unterstützt durch rein gegen die Symptome gerichtete Maßnahmen und durch eine wirksame Schmerztherapie.
Zu Art und zeitlichen Abständen der Nachsorgeuntersuchungen geben die Leitlinien der Fachgesellschaften einen Rahmen vor (www.leitlinien.net):
Ob nach einer Operation grundsätzlich jährliche Computertomographien und Bronchoskopien erforderlich sind, wird unterschiedlich beurteilt. Nach Operationen, bei denen Luftwege überbrückt wurten (bronchoplastische Operationen), sind regelmäßige Bronchoskopien jedenfalls notwendig. Wann und wie oft, wird individuell festgelegt.
Bis auf die Röntgenaufnahmen, die Ultraschalluntersuchungen und gegebenenfalls die Bronchoskopien kann der betreuende Hausarzt die Nachsorge durchführen. Wenn allerdings der Verdacht auf einen Rückfall besteht, sollten die Abklärungsuntersuchungen in einer onkologischen Schwerpunktpraxis oder in der Klinik erfolgen.
Bei Patienten mit fortgeschrittener oder metastasierter Erkrankung steht die Vorbeugung und Behandlung von krankheitsbedingten Symptomen und Komplikationen im Vordergrund. Dazu zählen die Freihaltung der Atemwege, die Schmerzbehandlung, die Behandlung von Ergüssen ins Brustfell und von Knochenmetastasen.
Um nach der ersten Behandlung körperlich wieder so leistungsfähig wie möglich zu werden, die akuten Auswirkungen der Behandlung zu bessern und Langzeitfolgen möglichst vorzubeugen, haben fast alle Patienten im Anschluss an die Tumorbehandlung Anspruch auf Leistungen im Rahmen der Rehabilitation. Leistungsträger sind bei gesetzlich Versicherten die Krankenkassen oder die Rentenversicherung. Bei privat Versicherten gilt der jeweilige Vertrag.
Zur Rehabilitation gehören Maßnahmen der Nachbehandlung in spezialisierten Rehabilitationskliniken ("Nachsorgekliniken") oder ambulante Angebote, gegebenenfalls Leistungen zur Wiedereingliederung am Arbeitsplatz und weitere Unterstützungen.
Ob eine stationäre Rehabilitation sinnvoll ist und welche Ansprüche bestehen, lässt sich schon in der Klinik abklären. Die Kliniksozialdienste stehen als Ansprechpartner zur Verfügung und helfen bei Bedarf gemeinsam mit den behandelnden Ärzten auch bei der Antragstellung. Seit 2002 gibt es für gesetzlich versicherte Patienten, die bereits entlassen sind, die zentralen Servicestellen REHA. Die nächste Anlaufstelle kann bei der Krankenkasse erfragt werden, im Internet findet sich eine Liste unter www.reha-servicestellen.de.