Deutsches Krebsforschungszentrum - Krebsinformationsdienst


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Nachsorge und Rehabilitation bei Lungenkrebspatienten: Wie geht es weiter?

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Viele Patienten sind nach der Entlassung in den Alltag und in das häusliche Umfeld erst einmal ratlos und unsicher, wie sie sich verhalten sollen. Wenn die Therapie mit heilender Absicht durchgeführt werden konnte, stellt sich die Frage, was man selbst tun kann, um den weiteren Genesungsverlauf zu unterstützen und keinen Rückfall zu erleiden. Ist es nicht gelungen, den Tumor vollständig zu zerstören, so fragt man sich, was kommen wird, wie gegebenenfalls Beschwerden gelindert werden können, wer bei der Bewältigung dieser schwierigen Situation helfen kann. Die Nachsorge hat die Aufgabe, die Patienten umfassend zu unterstützen. Sie beinhaltet die Nachuntersuchungen, die psychische sowie soziale Betreuung und Begleitung, das Abwenden und Lindern erkrankungs- oder therapiebedingter Folgen sowie Rehabilitationsmaßnahmen.
Der Arzt ist in der Nachsorge Ansprechpartner für Fragen zum Umgang mit der Erkrankung – auch dafür, wie enge Vertraute oder Familienmitglieder mit den Folgen der Erkrankung zurechtkommen können. Er sollte bei Bedarf an Psychologen oder Beratungsstellen verweisen können, die auf die Betreuung und Unterstützung von Krebspatienten spezialisiert sind. Der Nachsorgetermin bietet außerdem die Gelegenheit, sozialrechtliche und berufliche Fragen zu besprechen. Der Arzt kann dann auch an die für spezielle Fragen zuständigen Stellen verweisen und Ansprechpartner benennen.

Nachsorgeuntersuchungen

Nach der ersten Behandlung werden zunächst in kürzeren, dann längeren Abständen Nachuntersuchungen durchgeführt. Sie dienen zum einen der Erkennung möglicher Folgen der Therapie, die behandelt werden müssen, zum anderen haben sie das Ziel, einen möglichen Rückfall, für den eine wirksame Therapie zur Verfügung steht,  frühzeitig zu erkennen.

Erkennen von Rückfällen

Entscheidend für die Wahl der Nachsorgeuntersuchungen ist die Frage, ob sich aus den Ergebnissen und der möglichen Entdeckung eines Rückfalls auch Konsequenzen ergeben, die einen Nutzen für den Patienten haben: mögliche Verlängerung des Überlebens oder zumindest eine Vorbeugung von Komplikationen und eine Verbesserung der Lebensqualität. Nur bei einem örtlichen Wiederauftreten der Erkrankung in der Lunge oder bei Entwicklung einer isolierten, einzelnen Metastase bietet eine erneute Behandlung nochmals die Chance auf Heilung oder zumindest längerfristige Tumorfreiheit. Deshalb ist die frühzeitige Erkennung eines solchen Lokalrezidivs oder einer einzelnen Metastase nach einer zunächst vollständigen Tumorrückbildung  wichtig.

Haben sich bereits mehrere Metastasen gebildet, ist die Erkrankung nicht mehr heilbar. Eine erneute Therapie kann aber durchaus eine Verlängerung der verbleibenden Überlebenszeit erreichen. Im Vordergrund steht neben der Überlebenszeitverlängerung aber das Ziel, Komplikationen und Beschwerden durch das Tumorwachstum zu bekämpfen und die Lebensqualität des Patienten zu verbessern. Das kann durch Bestrahlung und Chemotherapie gelingen, unterstützt durch rein gegen die Symptome gerichtete Maßnahmen und durch eine wirksame Schmerztherapie.

Nachsorgetermine

Zu Art und zeitlichen Abständen der Nachsorgeuntersuchungen geben die Leitlinien der Fachgesellschaften einen Rahmen vor (www.leitlinien.net):

  • Nach vollständiger Operation des Tumors, nach Strahlenbehandlung mit heilender Absicht oder nach einer Chemotherapie, die den Tumor vollständig zurückbilden konnte, erfolgt die erste Untersuchung sechs Wochen nach Abschluss der Behandlung in der Klinik. Im Vordergrund stehen zunächst die möglichen Folgen und Funktionsstörungen, die Operation wie auch Bestrahlung nach sich ziehen können. Der Arzt befragt den Patienten nach dem allgemeinen Befinden, nach Beschwerden wie Atemnot, Husten, Auswurf, Heiserkeit, Gewichtsverlust und Schmerzen, hört Herz und Lunge ab und klopft das Skelett ab. Verursacht dies Schmerzen, so könnten Metastasen in den Knochen die Ursache sein. Die Lymphabflusswege am Hals, Schlüsselbein und in der Achselhöhle werden nach vergrößerten Lymphknoten abgetastet.
  • Das Untersuchungsprogramm beinhaltet außerdem eine Röntgenaufnahme des Brustraums und nach Möglichkeit eine Ultraschalluntersuchung der Oberbauchorgane. Laboruntersuchungen beschränken sich auf die Bestimmung der Blutsenkung, des Blutbilds, und einiger Werte, die allgemeine Hinweise auf die Leberfunktion und den Knochenstoffwechsel geben.
  • Tumormarkerbestimmungen werden nicht generell empfohlen. Sie können sinnvoll sein, wenn vor der Behandlung erhöhte Werte gemessen wurden. Ihr Aussagewert ist aber eingeschränkt, und für den Patienten nützliche Konsequenzen ergeben sich kaum.
  • Dieses Programm wird in den ersten zwei Jahren beim nicht-kleinzelligen Karzinom alle drei Monate, in den folgenden drei Jahren alle sechs Monate wiederholt und dient in erster Linie der Erkennung eines örtlichen Rückfalls in der Lunge oder einzelnen Tumorabsiedlung zum Beispiel im Bereich der Nebennieren.
  • Die über die körperliche Untersuchung hinausgehende gezielte "Suche" nach Metastasen, die nicht operativ entfernt werden können, ist nutzlos, denn eine "Früherkennung" bringt keinen Vorteil für die Patienten.
  • Nach fünf rückfallfreien Jahren werden Untersuchungen nur noch in jährlichen Abständen empfohlen.
  • Beim kleinzelligen Bronchialkarzinom erfolgen die Nachuntersuchungen im ersten Jahr alle sechs bis acht Wochen, weil hier ein früher Rückfall häufiger ist. Danach geht es weiter wie oben beschrieben: zunächst in dreimonatigen, ab dem dritten Jahr in halbjährlichen und danach in jährlichen Abständen.

Ob nach einer Operation grundsätzlich jährliche Computertomographien und Bronchoskopien erforderlich sind, wird unterschiedlich beurteilt. Nach Operationen, bei denen Luftwege überbrückt wurten (bronchoplastische Operationen), sind regelmäßige Bronchoskopien jedenfalls notwendig. Wann und wie oft, wird individuell festgelegt.
Bis auf die Röntgenaufnahmen, die Ultraschalluntersuchungen und gegebenenfalls die Bronchoskopien kann der betreuende Hausarzt die Nachsorge durchführen. Wenn allerdings der Verdacht auf einen Rückfall besteht, sollten die Abklärungsuntersuchungen in einer onkologischen Schwerpunktpraxis oder in der Klinik erfolgen.

Bei Patienten mit fortgeschrittener oder metastasierter Erkrankung steht die Vorbeugung und Behandlung von krankheitsbedingten Symptomen und Komplikationen im Vordergrund. Dazu zählen die Freihaltung der Atemwege, die Schmerzbehandlung, die Behandlung von Ergüssen ins Brustfell und  von Knochenmetastasen.

Rehabilitation

Um nach der ersten Behandlung körperlich wieder so leistungsfähig wie möglich zu werden, die akuten Auswirkungen der Behandlung zu bessern und Langzeitfolgen möglichst vorzubeugen, haben fast alle Patienten im Anschluss an die Tumorbehandlung Anspruch auf Leistungen im Rahmen der Rehabilitation. Leistungsträger sind bei gesetzlich Versicherten die Krankenkassen oder die Rentenversicherung. Bei privat Versicherten gilt der jeweilige Vertrag.
Zur Rehabilitation gehören Maßnahmen der Nachbehandlung in spezialisierten Rehabilitationskliniken ("Nachsorgekliniken") oder ambulante Angebote, gegebenenfalls Leistungen zur Wiedereingliederung am Arbeitsplatz und weitere Unterstützungen.

Ob eine stationäre Rehabilitation sinnvoll ist und welche Ansprüche bestehen, lässt sich schon in der Klinik abklären. Die Kliniksozialdienste stehen als Ansprechpartner zur Verfügung und helfen bei Bedarf gemeinsam mit den behandelnden Ärzten auch bei der Antragstellung. Seit 2002 gibt es für gesetzlich versicherte Patienten, die bereits entlassen sind, die zentralen Servicestellen REHA. Die nächste Anlaufstelle kann bei der Krankenkasse erfragt werden, im Internet findet sich eine Liste unter www.reha-servicestellen.de.



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Seite drucken   ganzes Thema drucken    Zuletzt aktualisiert: 29.03.2005