Deutsches Krebsforschungszentrum - Krebsinformationsdienst


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Nachsorge und Rehabilitation bei Lungenkrebspatienten: Wie geht es weiter?

Was bietet dieser Text?

Dieser Text ist Teil umfassender Informationen zum Thema Lungenkrebs. Das Kapitel richtet sich in erster Linie an Patienten mit Lungenkrebs und deren Angehörige. Es fasst zusammen, wie die Rehabilitation nach einer Behandlung aussehen kann und welche Untersuchungen und weiterführenden Behandlungen im Rahmen der Nachsorge heute von Fachleuten empfohlen werden. Für Fragen, die über diesen kurzen, allgemein gehaltenen Überblick hinaus gehen, steht der Krebsinformationsdienst auch am Telefon oder per E-Mail zur Verfügung. Informationen aus dem Internet, einer E-Mail oder einem Telefongespräch können eine persönliche ärztliche Beratung zur Abklärung von Beschwerden jedoch nicht ersetzen.

Als Informationsquellen wurden, soweit es sich nicht um Lehrbuchwissen handelt, im Wesentlichen Behandlungsleitlinien deutscher und internationaler Fachgesellschaften verwendet. Die bei der Texterstellung genutzten Quellen sind nach Möglichkeit direkt verlinkt, zudem sind sie im Kapitel "Mehr wissen zum Thema Lungenkrebs" unter dem Stichwort "Fachliteratur" aufgeführt.

Auf dieser Seite

Rehabilitation: Wieder gesund werden
Nachsorge: Untersuchung, Unterstützung, Behandlung
Nachsorgeuntersuchungen: Rückfälle frühzeitig entdecken
Rauchverzicht: Bessere Prognose, auch für Krebspatienten


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Rehabilitation: Wieder gesund werden

Ziel der Rehabilitation ist die körperliche und psychische Erholung nach der ersten Behandlung, um Patienten die Rückkehr in den gewohnten Alltag zu ermöglichen. Dies kann bei berufstätigen Patienten auch die Rückkehr an den Arbeitsplatz bedeuten. Bei Patienten, deren Erkrankung verlangsamt, aber nicht geheilt werden kann, hat eine Rehabilitation andere Ziele: Hier gilt es vor allem, solange wie möglich eine gute körperliche Leistungsfähigkeit und Selbständigkeit zu erhalten.

In Deutschland gibt es ein umfangreiches und gesetzlich festgeschriebenes Angebot an Rehabilitationsleistungen. Für gesetzlich versicherte Patienten sind die Krankenversicherungen und die Rentenversicherung Träger entsprechender Leistungen. Auch für beihilfeberechtigte Versicherte gibt es entsprechende Regelungen. Bei privat Versicherten hängt die Kostenübernahme für eine Rehabilitation von ihrem individuellen Vertrag ab. Schon während der ersten Behandlung können Patienten einen Antrag auf eine Rehabilitationsleistung stellen. Im engeren Sinn ist dies ofteine mehrwöchige stationäre Anschlussheilrehabilitation, direkt nach Ende der Behandlung. Je nach Versicherungsträger kommen dafür spezialisierte Kliniken infrage, früher oft als "Nachsorgeklinik" bezeichnet. Seit einiger Zeit stehen in einigen Städten und Regionen Deutschlands auch ambulante Angebote zur Verfügung, meist in Form einer Tagesklinik. Zur Rehabilitation kann jedoch auch jede einzelne Maßnahme gerechnet werden, die Patienten den Alltag erleichtert.

Worum muss man sich kümmern?

Entscheidend ist, wie es mit der Behandlung weitergehen soll und wie der Allgemeinzustand eines Patienten ist. Eine Reha-Maßnahme ist keine Pflicht, auch wenn Patienten die Nachteile beim Verzicht unbedingt mit ihren Ärzten besprechen sollten.
Ob eine stationäre oder ambulante Rehabilitation sinnvoll ist, welche versicherungsrechtlichen Ansprüche bestehen und wo geeignete Einrichtungen zur Verfügung stehen, erfahren Patienten in der Regel schon im Krankenhaus. Die Kliniksozialdienste stehen als Ansprechpartner zur Verfügung, sie helfen auch bei der Antragstellung und klären freie Termine in geeigneten Reha-Kliniken ab. Für gesetzlich versicherte Patienten, die nur ambulant behandelt werden, gibt es die zentralen Servicestellen REHA. Die nächste Anlaufstelle kann bei der Krankenkasse erfragt werden, im Internet findet sich eine Liste unter www.reha-servicestellen.de.

Was gehört zur "Reha"?

Zur Rehabilitation ("Wiederherstellung") nach Lungenkrebs gehört eine umfangreiche ärztliche Information und Beratung, außerdem können eventuell noch andauernde Therapien in den meisten Rehabilitationseinrichtungen fortgesetzt werden. Hinzu kommen

  • ein gezieltes Gesundheitstraining,
  • bei Bedarf eine Raucherentwöhnung,
  • körperliches Training und Physiotherapie zur Wiederherstellung von Kraft und Ausdauer,
  • eine Atemtherapie gegen Atemnot und Atembeschwerden,
  • das Angebot einer psychologischen Beratung und Betreuung und eine
  • Ernährungsberatung.

Auf Dauer wichtig: Atemübungen

Eine wichtige Rolle im Rahmen der Rehabilitation - und darüber hinaus - spielen atemgymnastische Übungen, insbesondere bei operierten Patienten. Sie verbessern die Belüftung der Lunge und sorgen so dafür, dass mehr Sauerstoff ins Blut gelangt. Außerdem können sie Patienten helfen, ihr körperliches Wohlbefinden und einen großen Teil ihrer Leistungsfähigkeit wiederzuerlangen und zu erhalten. Indirekt können diese physiotherapeutischen Übungen auch zur Entspannung beitragen, und sie mindern die Angst vor Atemnot oder mangelnder Belastbarkeit.

Auf Dauer wichtig: Vorbeugen von Lungenentzündungen

Viele Patienten haben wegen einer chronischen Bronchitis vorgeschädigte Bronchien. Für Betroffene ist die Atemgymnastik besonders wichtig, um die Gefahr von Lungenentzündungen zu senken. Eine Inhalationsbehandlung und die Gabe von Medikamenten, die die Bronchien erweitern, können unterstützend wirken.

Nachsorge: Untersuchung, Unterstützung, Behandlung

Rehabilitationsmaßnahmen erleichtern vielen Patienten mit Lungenkrebs die Phase nach der Behandlung. Trotzdem kann die erste Zeit zu Hause viele Fragen aufwerfen. Was darf man sich im Alltag zutrauen, was nicht? Wie lässt sich der Allgemeinzustand verbessern? Und vor allem: Woran erkennt man, wie sich die Erkrankung weiter entwickelt?

Programme zur Nachsorge sollen dazu dienen, Patienten in dieser Zeit umfassend zu unterstützen. Sie beinhalten

  • die medizinischen Nachuntersuchungen zur Kontrolle des allgemeinen Gesundheitszustands
  • bei mit heilender Absicht behandelten Patienten die möglichst frühzeitige Erkennung von Rückfällen
  • bei allen anderen Patienten die Behandlung mit dem Ziel einer möglichst weitgehenden Beschwerdefreiheit

Hinzu kommen Angebote der psychischen sowie sozialen Betreuung und Begleitung sowie weitere Rehabilitationsmaßnahmen.
Für Patienten bieten Nachsorgetermine die Gelegenheit, auch nicht rein medizinische Fragen zum Umgang mit der Erkrankung und ihren Folgen zu besprechen. Ansprechpartner sind beispielsweise niedergelassene Lungenfachärzte. Die Lungenkrebs-Nachsorge ist auch in der Ambulanz eines spezialisierten Zentrums möglich, allerdings sollten Patienten, die nicht in der Nähe wohnen, dann am Wohnort noch einen Haus- oder Facharzt in die Betreuung einbinden, der in Notfällen oder bei sonstigen Erkrankungen über alles informiert ist.

Die behandelnden Ärzte können im Rahmen der Nachsorge auch zu weiteren Ansprechpartnern vermitteln: Sie beziehen je nach Situation Ernährungsberater, Physiotherapeuten oder weitere Fachleute mit ein, und sie nennen zum Beispiel Psychoonkologen und Krebsberatungsstellen, die bei der Krankheitsverarbeitung weiterhelfen, oder binden Pflegeteams ein, um die Versorgung zuhause zu ermöglichen. Die Nachsorgetermine bieten außerdem die Gelegenheit, sozialrechtliche und berufliche Fragen zu besprechen und sich nach zuständigen Stellen und weiteren Ansprechpartnern zu erkundigen.

Nachsorgeuntersuchungen: Nach Plan oder nach Bedarf?

Wie häufig ein Patient Nachsorgetermine wahrnehmen sollte, hängt von seiner Situation ab. Konnte die Erkrankung "kurativ" behandelt werden, also mit dem Ziel der Heilung, sind zunächst Kontrollen in kurzen zeitlichen Abständen notwendig. Geht es einem Patienten gut, können die Abstände nach einiger Zeit länger werden. Benötigt ein Patient dagegen weiter Behandlung, werden die Termine danach ausgerichtet. Bei plötzlichen Beschwerden sind Betroffene auch nicht an den Nachsorgeplan gebunden - wer Schmerzen, Atemnot oder andere belastende Symptome hat, muss nicht bis zum nächsten Termin warten.
Welche Nachsorgeuntersuchungen sind wichtig? Untersuchungen sind nur dann sinnvoll, wenn ihre Ergebnisse auch Konsequenzen für die Behandlung haben. Daher wird nicht jede mögliche Untersuchung auch bei jedem Patienten durchgeführt.

Nachsorgeplan für Patienten, die mit heilender Absicht behandelt wurden

Für alle Patienten, deren Tumor durch Operation, Bestrahlung oder Chemotherapie vollständig entfernt oder zerstört werden konnte, wird ein individueller Nachsorgeplan erarbeitet. Ein Rahmen geben die Empfehlungen der Fachgesellschaften in der aktuellen Leitlinie Lungenkrebs vor:

  • Die erste Untersuchung sollte vier bis sechs Wochen nach Abschluss der ersten Behandlung erfolgen. Sie wird ambulant meist in der Klinik durchgeführt, die für die Therapie verantwortlich war.

Im Vordergrund stehen zunächst mögliche Folgen oder Nebenwirkungen der Behandlung. Der Arzt fragt nach dem allgemeinen Befinden, nach Beschwerden wie Atemnot, Husten, Auswurf, Heiserkeit, Gewichtsverlust und Schmerzen, hört Herz und Lunge ab und klopft das Skelett ab. Verursacht dies Schmerzen, muss abgeklärt werden, ob dahinter Metastasen in den Knochen stehen, beispielsweise durch eine Skelettszintigraphie. Außerdem tastet der Arzt die Lymphabflusswege am Hals, Schlüsselbein und in der Achselhöhle nach vergrößerten Lymphknoten ab.

Weitere Untersuchungen, die häufig, aber je nach Situation nicht bei jedem Patienten gemacht werden, sind:

  • eine Röntgenaufnahme des Brustraums
  • eine Ultraschalluntersuchung der Oberbauchorgane.
  • Laboruntersuchungen beschränken sich auf die Bestimmung von Entzündungswerten und die Untersuchung der Blutkörperchen (Blutbild, Blutsenkung) sowie die Messung einiger Werte, die allgemeine Hinweise auf die Leberfunktion und den Knochenstoffwechsel geben.

Tumormarker-Bestimmungen werden nicht generell empfohlen. Sie können höchstens sinnvoll sein, wenn vor der Behandlung erhöhte Werte gemessen wurden. Ihr Aussagewert ist aber eingeschränkt, und für Patienten nützliche Konsequenzen ergeben sich kaum.

Die über die körperliche Untersuchung hinausgehende intensive Suche nach Metastasen, die nicht behandelt werden könnten, ist für Patienten belastend, bringt ihnen aber wenig Vorteile. Sie wird in aktuell gültigen Leitlinien daher nicht empfohlen.Ob nach einer Operation grundsätzlich jährliche Computertomographien und Bronchoskopien erforderlich sind, beurteilen Fachleute deshalb unterschiedlich. Nur nach Operationen, bei denen Luftwege überbrückt wurden (bronchoplastische Operationen), sind regelmäßige Bronchoskopien notwendig. Wann und wie oft, wird individuell festgelegt.

  • Bei einer Therapie mit heilender Absicht werden die Patienten in den ersten beiden Jahren alle drei Monate nachuntersucht. Geht es Betroffenen gut, erfolgt die Untersuchung im dritten und vierten Jahr halbjährlich, ab dem fünften Jahr nur noch einmal im Jahr.

Nachsorge und Behandlung, wenn eine dauerhafte Heilung nicht möglich ist

Für Patienten mit fortgeschrittener Erkrankung steht die Symptomlinderung im Vordergrund. Die Arzttermine richten sich nach dem individuellen Bedarf der Patienten. Wichtige Behandlungsschritte sind die Freihaltung der Atemwege, falls notwendig, die Schmerzbehandlung, die Beobachtung und Behandlung von eventuell auftretenden Pleuraergüssen und Knochenmetastasen.

Einen Monat nach Abschluss der ersten Behandlung beurteilen die Ärzte, wie gut der Patient auf die ersten Maßnahmen anspricht. Für Betroffene ist wichtig, zu diesem Zeitpunkt die Symptome und Nebenwirkungen der Therapie exakt zu schildern, unter denen sie leiden.

  • Treten keine besonderen Probleme auf, sollten Patienten danach mindestens alle drei Monate zur Nachuntersuchung gehen, wenn es die Kontrolle der weiteren Behandlung erfordert, auch öfter.
  • Beim Auftreten von Beschwerden ist es sinnvoll, nicht bis zum nächsten regulären Termin zu warten, sondern sofort ein Gespräch zu vereinbaren.

Rauchverzicht: Bessere Prognose, auch für Krebspatienten

Mit dem Rauchen aufhören
Patienten mit Lungenkrebs sollten möglichst nicht rauchen. Wer nicht raucht, verträgt die Behandlung besser und leidet seltener unter Komplikationen.

Es ist keineswegs gleichgültig, ob Patienten mit Lungenkrebs weiterrauchen oder mit dem Rauchen aufhören. Wenn die Behandlung mit dem Ziel der Heilung durchgeführt wurde, kann sich durch den Rauchstopp das Risiko für ein zweites Karzinom in der Lunge verringern. Patienten, die mit dem Rauchen aufhören, leiden seltener unter Therapie-Komplikationen und haben eine bessere Lungenfunktion. Dadurch kann sich auch bei nicht mehr heilbarem Lungenkrebs die Überlebenszeit verlängern. Das WHO-Kollaborationszentrum für Tabakkontrolle im Deutschen Krebsforschungszentrum (www.dkfz.de/de/tabakkontrolle) unterstützt Krebspatienten, die mit dem Rauchen aufhören möchten. Das Telefon unter der Nummer 06221 - 42 42 24 ist Montag bis Freitag von 14 bis 17 Uhr besetzt.

Weitere Informationen

Mehr zu den Rahmenbedingungen der Rehabilitation bei gesetzlich Versicherten bietet das Bundesministerium für Gesundheit unter www.bmg.bund.de/krankenversicherung/leistungen/rehabilitation.html. Eine Liste von Servicestellen ist unter www.reha-servicestellen.de verfügbar. Ansprechpartner sind außerdem die Krankenversicherungen.

Wer informiert zum Thema Schwerbehinderung? Wer hilft bei finanziellen Schwierigkeiten und unterstützt bei der Rückkehr in den Beruf? Tipps zur Suche hat der Krebsinformationsdienst im Informationsblatt (PDF) "Sozialrechtliche Fragen bei Krebs"zusammengestellt.

Informationen über Tabakkonsum in Deutschland sowie die gesundheitlichen Folgen des Rauchens bietet das WHO-Kollaborationszentrum für Tabakkontrolle des Deutschen Krebsforschungszentrums auf der Seite www.dkfz.de/de/tabakkontrolle. Ein eigenes "Rauchertelefon" unterstützt Krebspatienten und gesunde Raucher dabei, mit dem Rauchen aufzuhören.

Informationen für Interessierte und Fachkreise

S3-Leitlinie zur Prävention, Diagnostik, Therapie und Nachsorge des Lungenkarzinoms auf der Seite der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/020-007.html

Leitlinien der American Society of Clinical Oncology (ASCO) zum Thema Lungenkrebs in englischer Sprache und an Fachleute gerichtet unter www.asco.org, Stichwort Practice Guidelines.

Die Arbeitsgemeinschaft Supportive Maßnahmen in der Onkologie (ASORS) bietet Leitlinien zur Supportivtherapie in der Krebsmedizin unter www.onkosupport.de, Stichwort "Supportivtherapie", Stichwort "Leitlinien".

Eine Gesamtübersicht zu Quellen und weiterführenden Fachinformationen zum Thema findet sich im Kapitel "Mehr wissen" im Kasten "Fachliteratur".



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Seite drucken   Zuletzt aktualisiert: 30.05.2011