
Gerne stehen die Mitarbeiter des Krebsinformationsdienstes Ihnen für weitere Auskünfte zur Verfügung – rufen Sie uns an: 0800 – 4 20 30 40, täglich von 8.00 bis 20.00 Uhr. Ihr Anruf ist für Sie kostenlos. Oder schreiben Sie eine E-Mail an krebsinformationsdienst@dkfz.deEine Tumorerkrankung wirft für Betroffene nicht nur medizinische Fragen auf. Oft müssen auch versicherungsrechtliche Angelegenheiten geklärt werden. Doch wer hilft weiter, wenn es um die Therapiekosten geht? Wer unterstützt bei der Beantragung einer Rehabilitation? Wie können sich Angehörige bei der Pflege helfen lassen? Welche Rechte hat man als Krebspatient am Arbeitsplatz? Wer kennt sich aus mit dem Thema Schwerbehinderung und in Rentenfragen? Informationen erhalten Krebspatienten bei den nachfolgend aufgeführten Institutionen.
Wichtig: Erste Ansprechpartner sind auch bei sozialrechtlichen Fragen die behandelnden Ärzte. Sie können die Krankheitssituation und den Umfang der notwendigen Unterstützung einschätzen. Viele Maßnahmen der Pflege, der Versorgung zu Hause und der Rehabilitation erfolgen zudem auf der Basis eines von ihnen ausgestellten Rezepts.
Die meisten Krankenhäuser bieten Patienten während des stationären Aufenthaltes eine Beratungsmöglichkeit durch Sozialarbeiter an. Die Kliniksozialdienste sind Ansprechpartner für Fragen zur Krankenversicherung und zur Beantragung von Rehabilitationsmaßnahmen. Soll ein Krebspatient nach Hause entlassen werden, unterstützen sie bei der Organisation der notwendigen Versorgung. Sie helfen auch weiter, wenn Patienten befürchten, durch die Erkrankung in eine finanzielle oder anders geartete Notlage zu geraten, oder wenn die Situation am Arbeitsplatz geklärt werden muss.
Welche Kosten für welche medizinischen und unterstützenden Leistungen übernommen werden, sollte mit der Krankenversicherung geklärt werden. Die gesetzlichen Krankenkassen sind ebenfalls Ansprechpartner, wenn es um die gesetzliche Pflegeversicherung geht. Auch Fragen zur medizinischen Rehabilitation werden durch die Krankenversicherungen beantwortet.
Mit der Gesundheitsreform von 2007 sind viele Rehabilitationsleistungen eindeutiger als früher den gesetzlichen Krankenversicherungen zugeordnet worden. Die gesetzliche Rentenversicherung bleibt aber in Rehabilitationsfragen Ansprechpartner, wenn es um die Rückkehr ins Arbeitsleben oder Rentenfragen geht.
Um die Beratung zur Rehabilitation besser koordinieren zu können, wurden die Servicestellen REHA geschaffen, gemeinsam getragen von den gesetzlichen Krankenkassen, den gesetzlichen Rentenversicherungen, der Bundesagentur für Arbeit, den Landkreisen und weiteren zuständigen Institutionen. Patienten können sich zu Rehabilitationsfragen und zum Thema Rückkehr an den Arbeitsplatz beraten lassen.
Viele Krebsberatungsstellen in Deutschland beraten entweder selbst zu sozialrechtlichen Fragen, oder sie verweisen an Ansprechpartner vor Ort und helfen bei der Terminvereinbarung. Krebsberatungsstellen werden von unterschiedlichen Trägern unterhalten.
Am Telefon können Kontaktdaten unter 0800 – 420 30 40 beim KID erfragt werden, eine Adressliste der regionalen Stellen bietet der Krebsinformationsdienst außerdem hier in der Rubrik "Wegweiser".
Der Informations- und Beratungsdienst der Deutschen Krebshilfe ist eine Anlaufstelle für Krebspatienten und Angehörige, die Fragen zum Thema Krebs mündlich, schriftlich oder per E-Mail beantwortet. Auch für sozialrechtliche Fragen ist der Informationsdienst der Deutschen Krebshilfe ein kompetenter Partner. Krebspatienten, die durch ihre Erkrankung in Not geraten sind, können beim Härtefonds der Deutschen Krebshilfe eine einmalige finanzielle Unterstützung beantragen.
In bundesweit 22 Beratungsstellen sowie über ein Beratungstelefon stellt die UPD Informationen auch zu sozial- und medizinrechtlichen Fragen zur Verfügung und nennt weitere geeignete Ansprechpartner. Das Angebot wird vom GKV-Spitzenverband finanziert und getragen vom Sozialverband VdK Deutschland e.V., vom Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. und vom Verbund unabhängige Patientenberatung e.V.
Bei Fragen zum Thema Krebs kooperiert die UPD mit dem Krebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrums. Weitere themenspezifische Partner sind unter www.unabhaengige-patientenberatung.de/spezifische-beratung.html aufgeführt.
Beide Ministerien bieten Bürgertelefone an, bei denen sich Krebspatienten unter anderem zu sozialrechtlichen Themen Informationen einholen können.
Im Internet ist das Gesundheitsministerium erreichbar unter www.bmg.bund.de, das Arbeits- und Sozialministerium unter www.bmas.de.
Hier die Bürgertelefone der Ministerien (Auswahl), erreichbar von Montag bis Donnerstag, 8.00 - 18.00 Uhr, Freitag von 8.00 - 12.00 Uhr, Kosten: 14 Cent/Min. aus dem deutschen Festnetz und maximal 42 Cent pro Minute aus den Mobilfunknetzen:
Am 19. November 2009 hat der Bundesgesundheitsminister den Abgeordneten Wolfgang Zöller zum neuen Patientenbeauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten benannt. Er wird in dieser Funktion auf Bundesebene die Interessen von Patientinnen und Patienten vertreten.
Geschäftsstelle:
Wolfgang Zöller, MdB
Patientenbeauftragter der Bundesregierung
Friedrichstraße 108
10117 Berlin
Telefon: 030- 18 441 34 20
Fax: 030 - 18 441 34 22
E-Mail: patientenbeauftragter@bmg.bund.de
Internet: www.patientenbeauftragter.de
Privat Versicherte wenden sich bei allen sozialrechtlichen Fragen vorrangig an ihre Versicherung, da deren Leistungen vom jeweils abgeschlossenen Vertrag bestimmt werden.
Krebspatienten mit Anspruch auf Beihilfe (Beamte) können sich mit der regionalen Beihilfestelle wegen einer Beratung in Verbindung setzen.
Bei sozialrechtlichen Fragen gibt es darüber hinaus weitere, nicht bundesweit tätige Ansprechpartner für Krebspatienten, die hier nicht einzeln aufgeführt werden können. Informationen über solche regionale Beratungsangebote können oft zum Beispiel bei Selbsthilfegruppen, Patientenorganisationen oder anderen Gesundheitseinrichtungen erfragt werden.