Deutsches Krebsforschungszentrum - Krebsinformationsdienst


Diese Seiten sind Ausdrucke aus den Internetseiten des Krebsinformationsdienstes www.krebsinformationsdienst.de. Angaben zum Erstellungsdatum und zu den Quellen der Information können Sie dem folgenden Text entnehmen. Einige der dort genannten weiterführenden Angaben sind allerdings nur über das Internet zugänglich. Bitte beachten Sie: Die folgenden Informationen sind nicht dazu geeignet, ein Gespräch mit behandelnden Ärzten, Psychologen oder weiteren Experten zu ersetzen.

Jede Vervielfältigung oder Verbreitung dieser Inhalte zum Beispiel zum Nachdruck, zur Kopie oder zur Speicherung und Weitergabe in elektronischer Form bedarf der schriftlichen Genehmigung des Krebsinformationsdienstes KID, Deutsches Krebsforschungszentrum Heidelberg.

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Adressen und Links: Sozialrechtliche Fragen bei Krebs

Eine Tumorerkrankung wirft für Betroffene nicht nur medizinische Fragen auf. Oft müssen auch
versicherungsrechtliche Angelegenheiten geklärt werden.
Doch wer hilft weiter, wenn es um dieTherapiekosten geht? Wer unterstützt bei der Beantragung einer Rehabilitation? Wie können sich Angehörige bei der Pflege helfen lassen? Welche Rechte hat man als Krebspatient am Arbeitsplatz? Wer kennt sich aus mit dem Thema Schwerbehinderung und in Rentenfragen? Informationen erhalten Krebspatienten bei den nachfolgend aufgeführten Institutionen.

Wichtig: Erste Ansprechpartner sind auch bei sozialrechtlichen Fragen die behandelnden Ärzte.
Sie können die Krankheitssituation und den Umfang der notwendigen Unterstützung einschätzen. Viele Maßnahmen der Pflege, der Versorgung zu Hause und der Rehabilitation erfolgen zudem auf der Basis eines von den behandelnden Ärzten ausgestellten Rezepts.

Im Krankenhaus: Kliniksozialdienste

Die meisten Krankenhäuser bieten Patienten während des stationären Aufenthaltes eine Beratungsmöglichkeit durch Sozialarbeiter an. Die Kliniksozialdienste sind Ansprechpartner für Fragen zur Krankenversicherung und zur Beantragung von Rehabilitationsmaßnahmen. Soll ein
Krebspatient nach Hause entlassen werden, unterstützen sie bei der Organisation der notwendigen Versorgung. Sie helfen auch weiter, wenn Patienten befürchten, durch die Erkrankung in eine finanzielle oder anders geartete Notlage zu geraten, oder wenn die Situation am Arbeitsplatz geklärt werden muss. Außerdem können sie über die Anerkennung einer Schwerbehinderung informieren und bei der Antragstellung helfen.

  • Termine: über die Stationsleitung, über Ärzte, Schwestern und Pfleger
Krankenkassen

Welche Kosten für welche Leistungen übernommen werden, sollte mit der Krankenversicherung geklärt werden. Dazu gehören Fragen nach der Übernahme von Arzt- und Klinikkosten, die Finanzierung von Medikamenten, Heil- und Hilfsmitteln, der häuslichen Krankenpflege und mehr, aber auch Fragen zu Zuzahlungen, die Patienten selbst leisten müssen. Die gesetzlichen Krankenkassen sind zudem Ansprechpartner, wenn es um die gesetzliche Pflegeversicherung geht.
Auch Fragen zu Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation werden durch die Krankenversicherungen beantwortet.

  • Persönliche Beratung: die Geschäftsstellen vor Ort
  • Zentrale Servicetelefonnummern: auf der Versicherungskarte, in der Mitgliederzeitschrift
  • Im Internet: meist unter dem Namen der Versicherung, also www.aok.de, www.barmer-gek.de usw.
  • GKV-Spitzenverband: Der Spitzenverband der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen ist mit vielen Informationen online unter www.gkv-spitzenverband.de.
  • PKV: Die privaten Krankenkassen präsentieren sich gemeinsam unter www.pkv.de.
Träger der Rentenversicherung

In den letzten Gesundheitsreformen wurden viele Rehabilitationsleistungen eindeutiger als früher
den gesetzlichen Krankenversicherungen zugeordnet. Die gesetzliche Rentenversicherung bleibt aber in vielen Rehabilitationsfragen Ansprechpartner, etwa wenn es um die Rückkehr ins Arbeitsleben oder Rentenfragen geht.

Servicestellen REHA

Um die Beratung zur Rehabilitation besser koordinieren zu können, wurden die Servicestellen
REHA geschaffen, gemeinsam getragen von den gesetzlichen Krankenkassen, den gesetzlichen
Rentenversicherungen, der Bundesagentur für Arbeit, den Landkreisen und weiteren zuständigen Institutionen. Patienten können sich zu Rehabilitationsfragen und zum Thema Rückkehr an den Arbeitsplatz beraten lassen.

  • Persönliche Beratung: Die Krankenkasse nennt die nächstgelegene Servicestelle.
  • Im Internet: Ein Adressverzeichnis ist unter www.reha-servicestellen.de abrufbar.
Krebsberatungsstellen

Bundesweite Adressen

Viele Krebsberatungsstellen in Deutschland beraten entweder selbst zu sozialrechtlichen Fragen, oder sie verweisen an Ansprechpartner vor Ort und helfen bei der Terminvereinbarung. Krebsberatungsstellen werden von unterschiedlichen Trägern unterhalten.
Am Telefon können Kontaktdaten unter 0800 – 420 30 40 beim KID erfragt werden. Ene Adressliste der regionalen Stellen bietet der Krebsinformationsdienst außerdem hier in der Rubrik "Wegweiser".

Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD)

Nach zehnjähriger Modellphase gehört die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) nun zur Regelversorgung. Ratsuchenden steht ein Beratungstelefon zur Verfügung; Beratung in regionalen Büros und per E-Mail werden ebenfalls angeboten. Zwei mal pro Woche steht die Beratungshotline auch in türkischer und russischer Sprache zur Verfügung.

  • Bundesweites kostenloses Beratungstelefon: 0800 - 0 11 77 22; Mo. - Mi., Fr., 10.00 - 18.00 Uhr; Do. 10.00-20.00 Uhr
  • Beratung in russischer und türkischer Sprache montags und mittwochs von 10 bis 12 Uhr und von 15 bis 17 Uhr:
    0800 - 0 11 77 23 (türkisch)
    0800 0 11 77 24 (russisch)
  • Im Internet: www.upd-online.de
Deutsche Krebshilfe (DKH), Härtefonds der Deutschen Krebshilfe

Bei durch Krebs verursachten Notlagen ist der Informations- und Beratungsdienst der Deutschen Krebshilfe ein kompetenter Ansprechpartner. Krebspatienten, die durch die Erkrankung unverschuldet in finanzielle Not geraten sind, können außerdem beim Härtefonds der DKH Unterstützung beantragen.

Bundesgesundheitsministerium, Arbeits- und Sozialministerium

Beide Ministerien bieten Bürgertelefone an, bei denen sich Krebspatienten unter anderem zu sozialrechtlichen Themen Informationen einholen können. Im Internet ist das Gesundheitsministerium erreichbar unter www.bmg.bund.de, das Arbeits- und Sozialministerium unter www.bmas.de.

Hier die Bürgertelefone der Ministerien (Auswahl), erreichbar von Montag bis Donnerstag, 8.00 - 18.00 Uhr, Freitag von 8.00 - 12.00 Uhr, Kosten: 14 Cent/Min. aus dem deutschen Festnetz und maximal 42 Cent pro Minute aus den Mobilfunknetzen:

Patientenbeauftragter der Bundesregierung

Wolfgang Zöller ist seit 2009 Patientenbeauftragter der Bundesregierung und damit Ansprechpartner für die Belange der Patientinnen und Patienten in Deutschland.

Geschäftsstelle:
Wolfgang Zöller, MdB
Patientenbeauftragter der Bundesregierung
Friedrichstraße 108
10117 Berlin

Telefon: 030- 18 441 34 20
Fax: 030 - 18 441 34 22
E-Mail: patientenbeauftragter@bmg.bund.de
Internet: www.patientenbeauftragter.de

Weitere Informationsangebote

Privat Versicherte wenden sich bei allen sozialrechtlichen Fragen vorrangig an ihre Versicherung, da deren Leistungen vom jeweils abgeschlossenen Vertrag bestimmt werden.

Krebspatienten mit Anspruch auf Beihilfe (Beamte) können sich mit der regionalen Beihilfestelle wegen einer Beratung in Verbindung setzen.

Bei sozialrechtlichen Fragen gibt es darüber hinaus weitere, nicht bundesweit tätige Ansprechpartner für Krebspatienten, die hier nicht einzeln aufgeführt werden können. Informationen über solche regionale Beratungsangebote können oft zum Beispiel bei Selbsthilfegruppen, Patientenorganisationen oder anderen Gesundheitseinrichtungen erfragt werden.



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Seite drucken   Zuletzt aktualisiert: 24.02.2011