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Dieser Text ist Teil umfangreicherer Informationen zum Thema Gebärmutterhalskrebs-Früherkennung. Dieses Kapitel erläutert, was die Ergebnisse der Früherkennungsuntersuchung bedeuten und wie Ärzte bei einem auffälligen Befund vorgehen.
Werden bei einer Frau fortgeschrittene Veränderungen an den Zellen des Gebärmutterhalses festgestellt, kommen weitere Untersuchungsverfahren infrage, um die Art der Veränderung abzuklären. Dazu gehört beispielsweise die Entnahme einer Gewebeprobe, um diese mikroskopisch zu untersuchen. Veränderungen, die als Krebsvorstufe gelten und sich nicht von alleine zurückbilden, lassen sich mit einfachen Maßnahmen, wie zum Beispiel einer kleinen Operation, der sogenannten Konisation, entfernen.
Die Krebsfrüherkennungs-Richtlinie gibt vor, welche Untersuchungen Ärzte zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs durchführen müssen. Auch ist genau festgelegt, wie der Abstrich genau erfolgen sollte. Darüber hinaus gibt es weitere fachliche Empfehlungen. Im Juli 2008 hat die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. (DGGG, www.dggg.de) eine medizinische Leitlinie zur Vorgehensweise bei auffälligen Befunden in der Früherkennung herausgegeben. Der Titel dieser Leitlinie lautet "Prävention, Diagnostik und Therapie der HPV-Infektion und präinvasiver Läsionen des weiblichen Genitale". Sie richtet sich in erster Linie an Fachleute und ist im Internet abrufbar unter www.dggg.de/fileadmin/public_docs/Leitlinien/1-4-4-hpv-2010.pdf.
Eine Leitlinie ist eine Orientierungshilfe für Ärzte. Die darin enthaltenen Empfehlungen geben einen Rahmen vor, sind aber im Gegensatz zu einer Richtlinie nicht bindend. Sie soll Patientinnen und Ärzten ermöglichen, auch individuelle Faktoren zu berücksichtigen. Mehr zu den Hintergründen von Richtlinien und Leitlinien hat der Krebsinformationsdienst im Text "Evidenzbasierte Medizin" zusammengestellt. Derzeit weichen die Empfehlungen der Leitlinie in einigen Details vom gesetzlichen Früherkennungsprogramm ab. Dies betrifft insbesondere die Durchführung eines Tests auf eine Infektion mit humanen Papillomviren (HPV-Test). Erscheint der Test sinnvoll, müssen Patientinnen die Frage der Kostenübernahme daher individuell mit ihrer Kasse klären.
Wie der Pap-Abstrich, der wichtigste Test der Früherkennungsuntersuchung auf Gebärmutterhalskrebs, abläuft und funktioniert, ist im Kapitel "Vorbereitung, Ablauf, Untersuchungen" geschildert.
Wenn bei einer Früherkennungsuntersuchung unklare oder schwierig zu beurteilende Ergebnisse vorliegen, so kann der Arzt die Patientin an eine sogenannte "Dysplasiesprechstunde" überweisen. Frauen können sich auch an diese spezialisierten Einrichtungen wenden, wenn sie sich eine zweite Meinung zu ihrem Befund einholen möchten.
In einer Dysplasiesprechstunde arbeiten Ärzte, die sehr viel Erfahrung darin haben, einen Abstrich zu entnehmen oder Veränderungen am Gebärmutterhals zu beurteilen. Meistens werden solche Sprechstunden von den Frauenkliniken der Universitäten angeboten. Auch viele andere Kliniken mit frauenärztlichen Abteilungen verfügen über entsprechende Angebote.
Bei dem Ergebnis Pap I sehen die Zellen völlig gesund aus.
Bei Pap II liegen einzelne, leicht entzündete, aber nicht stark veränderte Zellen vor. Oft sind Keime die Ursache.
Da es sich um keine auffälligen Befunde handelt, ist auch keine
besondere Kontrolle oder Therapie erforderlich. Der nächste Pap-Test
steht erst wieder nach einem Jahr an.
Um eine Entzündung zu behandeln, können Ärzte bei bakteriellen
Infektionen Antibiotika, bei auf Pilze zurück gehenden Veränderungen
Antimykotika verschreiben, die örtlich aufgetragen werden. Bei älteren
Frauen hilft oft auch eine lokale Behandlung der Scheide mit Hormonen
als Salbe oder Gel.
Der Buchstabe "w" steht für Wiederholen, "k" für Kontrollieren. Es handelt sich im Prinzip um einen normalen Befund, der aber aufgrund von Verunreinigungen zum Beispiel durch Blut nicht sicher einzustufen ist. Manchmal liegen auch einfach zu wenige Zellen für eine sichere Beurteilung vor.
Der Arzt wiederholt den Zellabstrich zur Krebsfrüherkennung möglichst bald.
Es handelt sich um einen unklaren Befund, bei dem die Zellen aber stark entzündet oder anderweitig stark verändert sind. Manchmal ist auch das Probenmaterial schlecht erhalten. Die Laborpraxis, die die zytologische Untersuchung der Zellen vornehmen soll, kann nur schwer beurteilen, ob eine einfache Zellveränderung oder bereits Krebs im Frühstadium vorliegt, ein sogenanntes In-situ-Karzinom. Ein bösartiger Tumor, der bereits in umliegende Gewebe eingewachsen ist, kann nicht sicher ausgeschlossen werden. Zur Abklärung sind erneute und weiterführende Untersuchungen notwendig.
In jedem Fall muss ein solches Ergebnis bald genauer abgeklärt werden. So kommt bei diesem Befund auch die Überweisung an eine sogenannte Dysplasiesprechstunde infrage. Der Frauenarzt oder die behandelnden Ärzte in der Dysplasiesprechstunde wiederholen in der Regel den Pap-Test und untersuchen den verdächtigen Bereich am Gebärmutterhals mit Hilfe einer speziellen Lupe, dem Kolposkop. Die Kolposkopie wird auch als Scheidenspiegelung bezeichnet. Eventuell entnimmt der Arzt dabei eine kleine Gewebeprobe, um zu überprüfen, wie weit sich die Veränderungen bereits ausgebreitet haben. Gibt es kein Anzeichen für eine bösartige Erkrankung, kann unter Umständen der HPV-Test sinnvoll sein. Wenn der Pap-Test einen unklaren und auffälligen Befund ergibt, zahlen viele gesetzliche Krankenkassen diesen Virusnachweis; die Kostenübernahme sollte aber vorab geklärt sein. Liegt keine HPV-Infektion vor, genügt es nach Meinung von Fachleuten, Pap-Abstrich und HPV-Test erst nach sechs Monaten zu wiederholen. Lässt sich hingegen eine Infektion mit humanen Papillomviren nachweisen, sollte eine Kontrolle bereits nach drei bis spätestens sechs Monaten erfolgen. Ist vermutlich eine Entzündung die Ursache der Veränderungen, behandeln Ärzte auch mit Antibiotika.
Halten die Zellveränderungen länger an und besteht dringender Verdacht
auf eine Krebsvorstufe oder sogar Krebs im Frühstadium, muss das
betroffene Gewebe mit Hilfe eines kleinen Eingriffs, der sogenannten
Konisaiton, entfernt werden. Das gewonnene Gewebe wird noch einmal
untersucht; das weitere Vorgehen hängt dann davon ab, ob Veränderungen
durch den kleinen Eingriff bereits vollständig entfernt wurden, oder ob
noch verändertes Gewebe im Gebärmutterhals zurückgeblieben ist.
Gibt es dagegen kein Anzeichen für eine bösartige Erkrankung, und fällt
der HPV-Test zudem negativ aus, erfolgt eine Kontrolle nach sechs
Monaten. Bleiben die Befunde über ein Jahr weiter auffällig, werden die
Veränderungen durch die Scheidenspiegelung und anhand einer Gewebeprobe
genauer abgeklärt.
Fällt der HPV-Test hingegen erneut positiv aus, führt der Arzt umgehend
Kolposkopie und Biopsie durch, ohne ein Jahr abzuwarten.
Ein Pap IIID unterscheidet sich deutlich von einem Pap III: Hier liegen leichte bis mittelschwere Veränderungen der Schleimhautzellen vor. Sie bezeichnen Fachleute als Dysplasie, weshalb der Befund auch mit dem Buchstaben D gekennzeichnet wird. Eine Dysplasie gilt als Krebsvorstufe. Noch liegen keine Krebszellen vor. Unbehandelt können sich diese Vorstufen unter Umständen aber zu einem bösartigen Tumor entwickeln.
Der Arzt wiederholt den Pap-Test in Abständen von jeweils drei Monaten. Bleibt das Ergebnis im Rahmen dieser Kontrollen drei- bis viermal hintereinander bestehen, wird in der Regel eine kleine Gewebeprobe entnommen, um das betroffene Gewebe unter dem Mikroskop genauer zu untersuchen. Fachleute sprechen von einer Biopsie .
Entscheiden sich Frauen mit diesem Befund für einen HPV-Test, so müssen sie bei ihrer Krankenkasse nachfragen, ob diese die Kosten dafür übernimmt. Laut den aktuellen Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe reiche es aus, bei einem erstmaligen Pap IIID-Befund und einem negativen Papillomvirentest beide Tests frühestens nach sechs Monaten zu wiederholen. Liegt hingegen eine HPV-Infektion vor, rät die Fachgesellschaft zu einer Kontrolluntersuchung bereits nach drei bis sechs Monaten. Sind die Viren weiterhin nachweisbar, sollte eine genauere Abklärung mittels Kolposkopie und Biopsie erfolgen. Ist der HPV-Test hingegen weiterhin negativ, könnten weitere sechs Monate abgewartet werden, so die Leitlinie.
Haben sich die Gewebeveränderungen der Stufe Pap IIID auch nach einem Jahr noch nicht zurückgebildet, veranlasst der Arzt in jedem Fall weiterführende Untersuchungen, unabhängig davon, ob eine HPV-Infektion vorliegt oder nicht. Dazu gehören weitere Maßnahmen, wie die Entnahme einer Gewebeprobe, die Biopsie. Die anschließende mikroskopische Untersuchung dieser Probe soll aufklären, wie weit fortgeschritten die Veränderungen sind. Eine sofortige Konisation, bei der ein größerer Gewebekegel aus dem Gebärmutterhals entfernt und untersucht wird, ist nicht sinnvoll: Da sich Veränderungen nicht selten auch von alleine wieder zurückbilden können, warten die Ärzte zunächst die Kontrolluntersuchungen ab, um zu beurteilen, ob eine weitere Behandlung überhaupt notwendig ist.
Der Verdacht auf eine schwere Gewebeveränderung oder auf Krebs im Frühstadium (In-situ-Karzinom) liegt vor.
Üblicherweise entnimmt der Arzt bei diesem Befund möglichst bald eine Gewebeprobe, um diese mikroskopisch untersuchen zu lassen (Biopsie). Auch eine Ausschabung des Gebärmutterhalskanals (Kürettage) kommt in Frage, falls die Veränderung in einem von der Scheide aus nicht einsehbaren Bereich vermutet wird. Bei unklaren Befunden oder wenn eine schwere Gewebeveränderung vorliegt, kann der Arzt auch zu einer Konisation raten, um mehr Gewebe zur Untersuchung zur Verfügung zu haben. Die Konisation ist dann häufig auch gleichzeitig die Therapie, da das veränderte Gewebe möglichst vollständig entfernt wird.Der HPV-Test spielt bei diesem Befund keine Rolle mehr.
Der Verdacht auf eine schwere Gewebeveränderung (Dysplasie, Abschnittslink) oder Krebs im Frühstadium liegt vor. Es ist nicht ausgeschlossen, dass der Tumor bereits weiter fortgeschritten ist und nicht mehr auf die Schleimhaut des Gebärmutterhalses begrenzt ist. Fachleute sprechen dann von einem invasiven Karzinom. Frauen, bei denen ein solcher Befund erhoben wurde, finden weitere Informationen in dem Text "Gebärmutterhalskrebs: Das Zervixkarzinom".
Die Zellen eines bösartigen, in tiefere Gewebeschichten einwachsenden (invasiven) Tumors sind nachweisbar. Frauen, bei denen ein solcher Befund erhoben wurde, finden weitere Informationen in dem Text "Gebärmutterhalskrebs: Das Zervixkarzinom".
Anhand des Pap-Tests lässt sich beurteilen, ob und wie stark Zellen krankhaft verändert sind. Um zu untersuchen, wie tief sich diese Veränderungen bereits innerhalb des Gewebes des Gebärmutterhalses ausgebreitet haben, ist eine Biopsie erforderlich: Damit gemeint ist die Entnahme eines kleinen Gewebsstücks aus dem verdächtigen Bereich. Es wird anschließend von einem Spezialisten, dem Pathologen, sehr genau unter dem Mikroskop begutachtet. Man spricht auch von feingeweblicher oder histologischer Untersuchung. Diese führen Ärzte zum Beispiel durch, wenn der zytologische Befund Pap IIID über einen längeren Zeitraum bestehen bleibt. Bei einem Pap IVa sollte die Biopsie möglichst bald erfolgen.
Die Gewebeentnahme selbst kann ambulant erfolgen, die Patientin kann danach also wieder nach Hause. Die Biopsie wird mit einer kleinen, speziellen Zange entnommen. Der Eingriff selbst ist kaum schmerzhaft und lässt sich unter örtlicher Betäubung durchführen. Nach einer Biopsie sind leichte Blutungen oder ein rötlicher Ausfluss möglich. Sollten die Blutungen gleich stark oder stärker als eine normale Regelblutung sein, sollte dies vom Arzt untersucht werden. In der Regel sollten Patientinnen nach einer Biopsie die nächsten fünf bis sieben Tage möglichst auf ein Vollbad, Schwimmen, Tampons und Geschlechtsverkehr verzichten. Weitere Vorsichtsmaßnahmen sind nicht notwendig.
Weiß man, wie weit sich veränderte Zellen innerhalb des Gewebes ausgebreitet haben, lässt sich leichter abschätzen, wie groß das Risiko ist, dass diese Veränderungen sich zu Krebs entwickeln. Die auf die Schleimhaut begrenzten feingeweblichen Veränderungen am Gebärmutterhals, die bei der Biopsie untersucht werden, bezeichnen Fachleute als zervikale intraepitheliale Neoplasien (CIN, engl: cervical intraepithelial neoplasia). Auch der Begriff Dysplasie wird in diesem Zusammenhang verwendet.
Die Zellen des betroffenen Gewebes, in diesem Fall der Schleimhaut des Gebärmutterhalses, entwickeln sich nicht mehr normal. Die Anzahl von unreifen Zellen nimmt zu, während reife Zellen immer mehr verschwinden. Eine Dysplasie gilt als Krebsvorstufe. Das veränderte Gewebe ist aber ausschließlich auf die Oberfläche der Schleimhaut beschränkt und noch nicht über die darunterliegende Basalmembran in tiefere Gewebeschichten wie die Muskulatur der Zervix oder etwa in Lymphbahnen oder Blutgefäße eingedrungen.
Je nachdem, wie weit fortgeschritten die Veränderungen sind, unterscheidet man verschiedene Stadien. Diese Einteilung ist nicht zu verwechseln mit der Pap-Einteilung, beide Angaben lassen sich aber aufeinander beziehen:
CIN 1: leichteste Form der Zellveränderung, entspricht Pap III D in der Zytologie
CIN 2: mittlere Form der Zellveränderungen, entspricht Pap III D
CIN 3: am weitesten fortgeschrittene Vorstufe oder früher Tumor, der noch nicht in seine tiefere Gewebeschichten eingewachsen ist (In-situ Karzinom), entspricht Pap IVa
Krebsvorstufen oder Präkanzerosen entwickeln sich nicht zwangsläufig zu einem bösartigen Tumor des Gebärmutterhalses, der in benachbarte Gewebe hineinwächst. Bei sechs von zehn Frauen (60 Prozent) mit einem CIN 1 und bei vier von zehn (40 Prozent) Frauen mit einem CIN 2 bilden sich die verdächtigen Zellveränderungen von alleine zurück. Der Arzt untersucht die Veränderungen weiterhin alle drei Monate mit Hilfe des Kolposkops und der Pap-Abstrichuntersuchung.
Bleiben die Veränderungen auch nach drei bis vier dieser Kontrolluntersuchungen oder nach einer entzündungshemmenden Behandlung weiter bestehen, und liegt gleichzeitig eine Infektion mit HPV vor, schlägt der Arzt zumeist einen kleinen Eingriff vor, die sogenannte Konisation. Bei einer Konisation wird das betroffene Gewebe entweder operativ entfernt oder mithilfe eines Lasers abgetragen. Durch eine Operation gewonnenes Gewebe kann weiter untersucht werden. Im günstigsten Fall stellt die Konisation auch schon die Behandlung dar.
Bereits fortgeschrittene Krebsvorstufen, wie CIN 3, müssen in der Regel sofort behandelt werden. Nur bei schwangeren Patientinnen warten die Ärzte meistens mit der Therapie bis etwa zwei Monate nach der Geburt ab. Frauen, bei denen ein CIN 3 festgestellt wurde, finden weitere Informationen in dem Text: "Gebärmutterhalskrebs: Das Zervixkarzinom".
Kondome können dazu beitragen, dass sich geringe bis mittelschwere Gewebeveränderungen (CIN 1 und CIN 2) mit größerer Wahrscheinlichkeit von alleine zurückbilden. Dies zeigten Untersuchungen, in denen Partner von betroffenen Frauen über zwei Jahre lang regelmäßig Kondome beim Geschlechtsverkehr verwendeten. Bei Frauen mit CIN, deren Partner keine Kondome verwendeten, verschwanden die Veränderungen hingegen seltener von alleine. Auch HPV-Infektionen scheinen häufiger und rascher abzuheilen, wenn Betroffene regelmäßig Kondome verwenden.
Die bisher vorliegenden Daten reichen allerdings noch nicht aus, um eine generelle Empfehlung zur Verwendung von Kondomen bei auffälligen Pap-Befunden auszusprechen.
Eine Konisation ist eine kleiner Eingriff. Dabei wird von der Scheide aus ein kegelförmiges Gewebestück aus Muttermund und Gebärmutterhals entfernt. Es umfasst die verdächtigen Schleimhautbezirke und möglichst einen Rand gesunden Gewebes.
Der Arzt rät zu einer Konisation, wenn die Biopsie kein eindeutiges Ergebnis liefert. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die Veränderungen innerhalb des Gebärmutterhalskanals liegen. Die Veränderungen lassen sich dann nur schwer mithilfe des Kolposkops erkennen. Wird außerdem vermutet, dass sich eine Veränderung weiter ausgedehnt hat und bereits in tiefere Gewebeschichten eingedrungen ist, kommt die Konisation ebenfalls zum Einsatz.
Patientinnen erhalten vor der Konisation eine leichte Narkose oder eine örtliche Betäubung. Die Behandlung kann unter Umständen ambulant erfolgen, so dass die Patientin abends wieder zu Hause ist. Dies sollte allerdings vorher mit dem behandelnden Gynäkologen besprochen werden. Der Eingriff dauert im Durchschnitt zwischen 20 und 30 Minuten. Nach den Empfehlungen der aktuellen Leitlinie sollte er vorzugsweise mit einer Hochfrequenzschlinge (Schlingenkonisation) durchgeführt werden. Hierfür wird eine Drahtschlinge elektrisch erhitzt und damit die betroffene Stelle entfernt. Diese Methode führt seltener zu Komplikationen als die Messerkonisation, bei der der Arzt ein Skalpell verwendet.
Alternativ kann verdächtiges Gewebe durch Laserstrahlen oder Vereisung mit flüssigem Stickstoff zerstört werden. Diese Methoden eignen sich jedoch nur bei Gewebeveränderungen, die am äußeren Teil des Muttermundes (ektozervikal) und nicht im Gebärmutterhalskanal (endozervikal) sitzen. Außerdem werden diese Verfahren nur angewendet, wenn ein invasives Karzinom sicher ausgeschlossen werden kann: Da das verdächtige Gewebe bei der Entfernung zerstört wird, lässt sich nicht mehr untersuchen, wie weit es sich bereits ausgedehnt hat. Als "invasiv" bezeichnet man einen Tumor, der aus der Schleimhaut in tiefere Gewebeschichten eingewachsen ist.
Unmittelbar nach der Operation kann es zu leichten Schmerzen kommen. Mit üblichen Mitteln lassen sich die Schmerzen aber gut in den Griff bekommen. Leichte Blutungen oder ein rötlicher Ausfluss können ebenfalls nach einer Konisation auftreten; meist nach einer Woche, wenn der Wundschorf abgestoßen wird. In der Regel ist die Operationswunde am Muttermund aber nach vier bis sechs Wochen abgeheilt. Stärkere Blutungen sollten von einem Arzt kontrolliert werden. Selten treten auch Wundinfektionen sowie Entzündungen der Gebärmutter, Eileiter und Harnblase auf, die sich mit Antibiotika aber gut behandeln lassen. Sehr selten kann es durch eine Verklebung des Gebärmutterhalses zur Ansammlung von Blut oder Flüssigkeiten in der Gebärmutter kommen. Dann ist gegebenenfalls eine erneute Operation notwendig. Auch ist nicht gänzlich ausgeschlossen, dass sich der äußere Muttermund verengt und so einen möglichen späteren Geburtsverlauf verzögert. Ein Gespräch mit dem Arzt klärt über die Wahrscheinlichkeiten für solche Komplikationen auf.
Mit der Konisation erfolgt häufig auch eine Ausschabung der Gebärmutterschleimhaut, die Kürettage oder auch Abrasio. Hiermit möchte der Arzt ausschließen, dass sich bösartige Tumorzellen bereits in der Innenauskleidung der Gebärmutter befinden. Die Entfernung der Gebärmutterschleimhaut ist für den Körper kein ungewöhnlicher Prozess: Die Schleimhaut wird jeden Monat in Form der Regelblutung vom Körper abgestoßen und bis zur nächsten Monatsblutung wieder aufgebaut. Zur Ausschabung nutzt der Frauenarzt ein löffelartiges Instrument mit scharfen Rändern. Der Eingriff dauert ungefähr fünf bis zehn Minuten und kann unter kurzer Vollnarkose ambulant durchgeführt werden. Das gewonnene Gewebe wird an einen Facharzt für Zell- und Gewebeuntersuchungen, den Pathologen, weitergeleitet. Dieser beurteilt die Probe unter dem Mikroskop.
Die Ausschabung der Gebärmutter ist ein in der Regel harmloser Eingriff. Nur in sehr seltenen Fällen kann es zu Verletzungen der Gebärmutterwand, Thrombosen oder Infektionen kommen. In den ersten Tagen nach der Ausschabung besteht noch eine Wundblutung, die nach etwa drei bis fünf Tagen etwas stärker werden und bis zu zwei Wochen anhalten kann. Anfangs spüren manche Frauen ein leichtes Ziehen, ähnlich den Menstruationsbeschwerden.
Nach einer Konisation und einer Kürettage sollte etwa drei bis vier Wochen auf Folgendes verzichtet werden: Schwimmen, Vollbäder, Tampons, Geschlechtsverkehr und Saunabesuche. Wann man nach diesem Eingriff wieder arbeiten kann, hängt vom Beruf ab und davon, wie gut die Wunde verheilt ist. In der Regel können aber sitzende Tätigkeiten direkt nach dem Eingriff wieder ausgeübt werden.
Frauen können trotz einer Konisation schwanger werden und ein Kind austragen. Auch wiederholte Konisationen sind möglich. Bei Patientinnen mit Kinderwunsch achten die Ärzte bei der Operation besonders darauf, so wenig Gewebe wie möglich zu entfernen. Moderne Methoden, wie beispielsweise die elektrische Hochfrequenzschlinge, erlauben einen präzisen und sicheren Eingriff, um möglichst viel Gewebe des Gebärmutterhalses zu erhalten. Das Risiko einer späteren Fehlgeburt wird so gesenkt. Eine Messerkonisation sollte bei Frauen mit Kinderwunsch hingegen eher vermieden werden.
Allerdings kann eine Konisation die mechanischen Eigenschaften des Gebärmutterhalses beeinträchtigen, der für den Verschluss der Gebärmutter verantwortlich ist. Um das Risiko einer Frühgeburt zu verhindern, raten Ärzte daher dazu, mit einer Schwangerschaft zunächst etwas abzuwarten. In der Regel kann aber bereits drei Monate nach einer Konisation eine Schwangerschaft angestrebt werden.
Die Ausschabung der Gebärmutterschleimhaut hat keine Folgen auf die Fähigkeit, ein Kind auszutragen, sofern keine Komplikationen auftraten.
Bei Rückfällen und wiederholten unklaren Befunden am Gebärmutterhals kann es notwendig sein, die Gebärmutter ganz zu entfernen, wenn anders eine Heilung nicht möglich ist. Mehr zur Diagnose und Behandlung von invasivem Gebärmutterhalskrebs bietet der Text: "Gebärmutterhalskrebs: Das Zervixkarzinom".
Sollten während einer Schwangerschaft verdächtige Zellveränderungen auftreten, rät der Arzt nur bei Verdacht auf ein invasives Karzinom, das bereits Gewebegrenzen überschritten hat, zu einer Konisation. Die Gefahr von Nachblutungen und Fehlgeburten ist durch diesen Eingriff während einer Schwangerschaft erhöht. Ob bei einem Pap IIID- oder einem Pap IVa- Befund mit der Therapie bis nach Ende der Schwangerschaft gewartet werden kann, ist von der individuellen Situation abhängig. Patientinnen sollten dies mit ihrem behandelnden Arzt besprechen und sich das Für und Wider des Abwartens oder möglicher Behandlungen erläutern lassen.
Wurde alles kranke Gewebe durch eine Konisation „im Gesunden“ entfernt, bedeutet dies, der äußere Rand des untersuchten Materials weist keine verdächtigen Zellen mehr auf. In diesem Fall kann ausgeschlossen werden, dass die verdächtigen Bezirke schon tiefer in das Gewebe eingewachsen sind. Meistens ist zusammen mit dem entfernten Gewebe auch die Infektion mit humanen Papillomviren (HPV) nicht mehr nachweisbar. Eine weitere Behandlung ist dann nicht mehr erforderlich.
Dennoch sollten Patientinnen nach einer Konisation nach sechs und nach zwölf Monaten zur Nachkontrolle gehen. Pap- und HPV-Test liefern dann wichtige Informationen über die Heilung. Fällt das Ergebnis des HPV-Tests negativ aus, kommt es nur selten zu einem Rückfall, auch wenn die Schnittränder des entfernten Gewebsstück nicht frei von Tumorzellen waren. Lassen sich andererseits die krebsauslösenden HPV-Erreger nach einer Konisation noch nachweisen, sollten die betroffenen Frauen weiterhin engmaschig frauenärztlich untersucht werden.
Fallen sowohl Pap-Test als auch der Virennachweis unauffällig aus, reichen auf Dauer die jährlichen Besuche beim Frauenarzt zur Früherkennung aus. Manche Ärzte raten dazu, auch weiterhin alle sechs Monate zur Nachsorge zu gehen, bis die Ergebnisse von Pap- und HPV-Test dreimal hintereinander unauffällig ausfallen.
In seltenen Fällen kann es sinnvoll oder notwendig sein, eine Konisation zu wiederholen: wenn das verdächtige Gewebe nicht vollständig entfernt werden konnte und daher das Risiko hoch ist, dass die Veränderungen erneut auftreten. Ob eine zweite Operation sofort notwendig ist, kann nur der behandelnde Arzt anhand der Befunde beurteilen. Bei einer Entscheidung spielt aber auch die persönliche Situation der Patientin eine Rolle. Dies gilt vor allem für Frauen, deren Familienplanung noch nicht abgeschlossen ist.
Falls ein Tumor bereits in tiefere Gewebeschichten vorgedrungen ist, sprechen Ärzte von Gebärmutterhalskrebs. Unter Umständen reicht eine Konisation nun nicht mehr zur Behandlung aus. Mehr Informationen zu dieser Tumorerkrankung bietet der Text "Gebärmutterhalskrebs: Das Zervixkarzinom" in der Rubrik "Krebsarten".