
Gerne stehen die Mitarbeiter des Krebsinformationsdienstes Ihnen für weitere Auskünfte zur Verfügung – rufen Sie uns an: 0800 – 4 20 30 40, täglich von 8.00 bis 20.00 Uhr. Ihr Anruf ist für Sie kostenlos. Oder schreiben Sie eine E-Mail an krebsinformationsdienst@dkfz.deSüßstoffe und andere Zusatzstoffe sind längst zu einem Bestandteil vieler Fertiglebensmittel geworden. Die zugelassenen Süßungsmittel, Geschmacksverstärker, Farbstoffe oder Konservierungsmittel sind auf den Verpackungen unter "Inhaltstoffe" aufgelistet, oft abgekürzt mit den so genannten E-Nummern. Nach bisherigem Kenntnisstand geht von diesen Substanzen kein Krebsrisiko aus. Trotzdem wird die Wirkung bereits verwendeter Stoffe weiter überwacht. Prüfverfahren im Labor und regelmäßige Lebensmittelkontrollen sollen ausschließen, dass bisher unbekannte Gesundheitsgefährdungen unterschätzt oder übersehen werden. Die wichtigsten Stichworte sowie Links zum Thema Lebensmittelzusatzstoffe hat der Krebsinformationsdienst in diesem Text zusammengestellt.
Nein, jedenfalls nicht nach dem derzeitigen Kenntnisstand. Die verschiedenen Süßungsmittel, Farbstoffe, Konservierungsmittel, Vitamine, Backtriebmittel, Geschmacksverstärker und so weiter unterliegen einer strengen Kontrolle nach deutschen wie europäischen Richtlinien. Eine Zulassung für Lebensmittelzusatzstoffe oder Süßstoffe wird nur dann erteilt, "wenn die gesundheitliche Unbedenklichkeit des Stoffes und seiner Anwendung erwiesen ist und außerdem eine hinreichende technologische Notwendigkeit nachgewiesen werden kann", so das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (www.bmelv.de, Stichwort: "Verbraucherschutz").
Welche Zusatzstoffe in welchen Mengen und Produkten zugelassen sind, regelt in Deutschland die Zusatzstoff-Zulassungsverordnung (bundesrecht.juris.de/bundesrecht/zzulv_1998/gesamt.pdf).
Aus neuen Erkenntnissen können sich allerdings auch neue Hinweise auf bisher nicht bekannte Risiken ergeben. 2006 war die europäische Lebensmittelbehörde EFSA beispielsweise mit einer Neubewertung des Süßstoffes Aspartam befasst. Obwohl diese Substanz schon lange unter anderem in "Light"-Getränken verwendet wird, war der Verdacht aufgekommen, sie könne das Krebsrisiko steigern. Ein Beleg für diese Annahme konnte jedoch aktuell nicht erbracht werden (www.efsa.europa.eu/de/science/afc/afc_opinions/
1471.html).
Ähnliches galt 2005 für Erfrischungsgetränke, die die beiden Zusatzstoffe Ascorbinsäure (Vitamin C, E 300) und Benzoesäure (E 210 – E 213) enthalten. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ging der Frage nach, ob daraus in Limonaden krebsverdächtiges Benzol entstehen könne. Die zuständigen Behörden wurden beauftragt, Proben zu untersuchen und gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen. Bei den meisten Getränken lag der tatsächliche Benzolgehalt unter der Nachweisgrenze. Der für Trinkwasser festgelegte Höchstwert wurde auch in den anderen Proben nicht überschritten. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz forderte Ende 2005 trotzdem die Industrie auf, die Entstehung von Benzol grundsätzlich zu verhindern (www.bmelv.de, Stichwort:"Ernährung und Sichere Lebensmittel", Stichwort: "Sichere Lebensmittel").
Zur Verunsicherung von Verbrauchern tragen jedoch oft auch regelrechte Falschmeldungen bei: Immer wieder kreisen Listen von angeblich „krebserzeugenden“, aber trotzdem zugelassenen Zusatzstoffen im Internet oder werden als Kettenbrief verschickt. Als vermeintliche Quelle werden dabei anerkannte Forschungseinrichtungen benannt, darunter auch das Deutsche Krebsforschungszentrum (www.dkfz.de) oder das französische Gesundheitsforschungsinstitut INSERM (www.inserm.fr).
Die "Zusatzstoff-Zulassungsverordnung" führt auf, dass nicht nur die Unbedenklichkeit einer Substanz eine Rolle spielt: Nachgewiesen werden muss auch, dass es Sinn macht, einen Zusatzstoff überhaupt zu verwenden. Wer Lebensmittel nur selbst zubereitet und keine Fertigprodukte verwendet, wird mit dem Thema Zusatzstoffe selten konfrontiert und muss sich um den Nutzen keine Gedanken machen.
Schon beim Kauf von Getränken, die mehr als Wasser enthalten, aber nicht ausschließlich aus Fruchtsaft bestehen, entdeckt man aber auf dem Etikett diverse Farb- oder Aromastoffe als Beigabe. Ein Grundnahrungsmittel wie Butter darf mit E160 gefärbt werden – dahinter verbirgt sich der Pflanzenfarbstoff Carotin. Er soll bei Butter, die aus im Winter produzierter Milch erzeugt wird, für die gelbliche Färbung sorgen und das schnelle Ranzigwerden verhindern. Im Sommer, wenn Kühe mit Frischfutter versorgt werden, nehmen sie normalerweise genug natürliche Carotinoide auf, so dass der Zusatz nicht nötig ist.
Sogar Vitamine werden als Lebensmittelzusatzstoff oft nicht wegen des vermeintlichen Gesundheitseffekts eingesetzt: Die Ascorbinsäure, so der wissenschaftliche Name von Vitamin C, wirkt auch als Konservierungsmittel, sie verhindert das natürliche Braunwerden vieler Lebensmittel unter Sauerstoffeinfluss und sie verbessert zum Beispiel in Mehl das "Aufgehen" eines Teigs vor und beim Backen.
Je nach persönlichem Blickwinkel fällt auch die Beurteilung des Nutzens
von Süßstoffen sehr unterschiedlich aus. Für Diabetiker, die Zucker nur
mit Vorsicht verwenden, bedeuten sie ein Plus an Lebensqualität. Ob sie
beim Abnehmen helfen oder den Heißhunger nach Süßem eher erst recht
anregen, war lange umstritten.
Im Mai 2007 geht die Deutsche
Gesellschaft für Ernährung (DGE) davon aus, dass Süßstoffe bei der
Gewichtsreduktion sinnvolle Hilfsmittel sein können. Sie weist darauf hin, dass bei den zugelassenen Süßstoffen gesundheitliche Risiken nicht belegt sind (www.dge.de/modules.php?name=News&file=article&sid=720).
Unter gesundheitlichen Aspekten scheint es nach dem momentanen Kenntnisstand keinen Unterschied zu machen, ob ein Lebensmittelzusatzstoff chemisch im Reagenzglas hergestellt wurde, oder ob er natürlicher Herkunft ist. Über die genaue Bedeutung der Begriffe "natürlich", "naturidentisch" und "künstlich" informiert beispielsweise das Portal "Was wir Essen", das vom Ernährungs- und Verbraucherministerium gefördert wird, im Internet unter www.waswiressen.de, Stichwort "Verarbeitung" und weiter zu "Aromastoffe".
Eine Rolle spielt diese Unterscheidung nicht nur, wenn es um die möglichen Risiken solcher Stoffe geht. Die Bezeichnung "natürliche Zusätze" oder der Hinweis auf Zusätze "natürlicher Herkunft" soll bei industriell gefertigten Lebensmitteln nicht selten auch suggerieren, das Produkt sei so vollwertig oder gar gesund wie unverarbeitete Ausgangsstoffe. Auch noch so "natürlich" klingende Extrakte, Aromen oder Zusatzstoffe können aber Ernährungsmängel nicht ausgleichen oder gar die vielfältigen Inhaltsstoffe von Obst, Gemüse oder anderen nicht industriell aufgearbeiteten Lebensmittel ersetzen.
Ein oft verwendetes Beispiel sind Fertiggetränke, die zwar "natürliche Fruchtextrakte" enthalten, sich von Saft aber durch die Beigabe von Wasser, Zucker oder auch Süßungsmittel und Konservierungsstoffen unterscheiden. Wie dies am Beispiel von Getränken auf Apfelbasis aussieht, erläutert das Internetangebot "Was wir essen" unter www.waswiressen.de/abisz/aepfel_verarbeitung_saft.php.
Ein Ersatz für echten Fruchtsaft, der im Rahmen einer vor Krebs schützenden Ernährung mit viel Obst und Gemüse durchaus einen Stellenwert hat, sind solche Getränke nicht.