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Der Begriff "Asbest" steht für eine Gruppe sehr beständiger und nicht brennbarer Minerale mit faseriger Struktur. Bis vor wenigen Jahren wurden sie weltweit genutzt, vorwiegend zur Wärmeisolation oder zum Brandschutz. Asbest fand sich in Bremsbelägen und Kupplungen, in Elektrogeräten, in Maschinen und technischen Anlagen, in Heizungen und vor allem als Baustoff in sehr vielen Gebäuden. Dass der Stoff Gesundheitsgefahren mit sich bringt, wurde schon Ende des 19. Jahrhunderts festgestellt: Asbestfasern, die in die Lunge gelangen, können eine so genannte Asbestose auslösen, eine bindegewebige Verhärtung und Vernarbung des Gewebes. Vor rund 60 Jahren erkannte man den Zusammenhang mit der Entstehung von Lungenkrebs und Tumorerkrankungen des Rippenfells, dem Pleuramesotheliom.
Erste Schutzvorschriften zum Umgang mit Asbest wurden in den 70er Jahren veröffentlicht. Seit 1993 ist Asbest in Deutschland verboten, ein EU-weites vollständiges Verbot wurde allerdings erst 2005 ausgesprochen. Trotzdem rechnen Fachleute noch auf Jahrzehnte hinaus mit neuen Erkrankungen: Zwischen der eigentlichen Asbestbelastung und der Krebsentstehung können viele Jahre liegen.
Auch heute noch kommen Menschen ungewollt mit Asbest mit Kontakt, vor allem Heimwerker: Sie wissen oft nicht, dass es schon gefährlich sein kann, "schnell mal eben" eine alte Zwischendecke herauszureißen oder das Garagendach von Moos und Schmutz zu befreien, und dass es nicht erlaubt ist, kritische Baustoffe privat zu lagern oder weiterzuverwenden. Bis wirklich alle Quellen einer möglichen Gesundheitsgefährdung beseitigt sind, wird es wohl noch Jahrzehnte dauern.
Asbest ist extrem beständig: Es löst sich in Säuren oder Laugen praktisch nicht auf, schmilzt erst bei sehr hohen Temperaturen und kann auch biologisch nicht abgebaut werden. Gefährlich ist Asbest durch seine Eigenschaft, Fasern freizusetzen. Werden diese eingeatmet, können sie bei entsprechender Länge und Dicke tief in die Lunge gelangen und noch in das angrenzende Gewebe vordringen.
Der Körper ist kaum in der Lage, diese Fasern wieder auszuscheiden. So wird Asbest zum Auslöser chronischer Entzündungen, das Gewebe reagiert mit Vernarbung. Der genaue molekulare Mechanismus, der zur Krebsentstehung führt, ist noch nicht in allen Details aufgeklärt. Es wird vermutet, dass unter anderem immunologische Prozesse eine Rolle spielen, die durch den dauernden Reiz der Faser ausgelöst werden. Kommen weitere Risikofaktoren hinzu, zum Beispiel Tabakrauch, steigt die Wahrscheinlichkeit, der Tumorenstehung.
Warum manche Menschen erkranken und andere trotz nachgewiesener Arbeit mit Asbest gesund bleiben, lässt sich im Einzelfall nur schwer nachvollziehen:
Wie hoch das individuelle Risiko ist, hängt zum einen davon ab, ob ein Werk- oder Baustoff überhaupt Fasern freisetzt. So genannter fest gebundener Asbestzement, wie er beispielsweise für Dächer oder Fassadenverkleidungen viel verwendet wurde, kann relativ harmlos bleiben, solange er nicht bearbeitet wird oder deutlich sichtbar verwittert. Als besonders gefährlich gilt dagegen schwach gebundener Spritzasbest, wie er zur Isolation und als Brandschutz eingesetzt wurde. Auch Asbesttextilien, Dichtungen und Schnüre, Asbestplatten in Elektrogeräten oder Fußbodendämmungen, etwa unter PVC-Böden, können leicht Fasern freisetzen.
Zum anderen wird das Risiko von der Größe, Länge und bis zu einem gewissen Grad auch von der Menge der freigesetzten Fasern bestimmt. Ob diese tatsächlich "lungengängig" sind und wenn ja, wie viel jeweils eingeatmet wird, und ob schon ein einmaliger Asbestkontakt gefährlich ist, lässt sich pauschal allerdings kaum beantworten - längst nicht alle Menschen mit Fasern in der Lunge erkranken auch zwangsläufig.
Die meisten vorliegenden Studien beziehen sich auf die Zeit vor dem Verbot, als Arbeitnehmer oft jahrelang mit den gefährlichen Fasern arbeiten mussten. Heute berichten Menschen mit Asbestkontakt dagegen meist von einer einmaligen und oft versehentlichen Faserfreisetzung.
Typischerweise wird Asbest bei einer ungewollten Exposition eingeatmet. Als Langzeitfolge kann eine Asbestose auftreten, eine bindegewebige Verhärtung des Lungengewebes. Auch das Risiko für ein Bronchialkarzinom und ein Mesotheliom der Pleura (Rippenfellkrebs) steigt deutlich an. Bei manchen Menschen wurden auch andere Mesotheliome mit Asbest in Verbindung gebracht, beobachtet wurden Peritoneum- oder Perikard-Erkrankungen (Bauchfell- oder Herzbeuteltumoren). Eingeatmete Fasern steigern auch das Risiko für Kehlkopfkrebs.
Wie gefährlich die Aufnahme von Fasern über den Verdauungstrakt sein könnte, lässt sich dagegen schwerer angeben: Wenn überhaupt, dann scheinen nur größere Mengen an Fasern relevant zu sein, die über die Atemluft in den Mund gelangten und dann verschluckt werden. Ob sie tatsächlich das Risiko zum Beispiel für Magenkrebs steigern, ist nicht eindeutig geklärt. Da die Aufnahme über den Mund in der Regel auch mit dem Einatmen von Fasern einher geht, lässt sich der tatsächlich verantwortliche Expositionsweg kaum sicher bestimmen.
Ob mit Asbest verunreinigtes Trinkwasser ebenfalls "krebserregend" kann, haben Forscher intensiv untersucht: Weltweit wurden über viele Jahre Wasserleitungen aus asbesthaltigem Beton gebaut; auch natürliche Asbestlagerstätten im Einzugsbereich der Trinkwassergewinnung waren als Quelle denkbar. Die Ergebnisse entsprechender Studien zeigen fast durchgängig keinen Zusammenhang zwischen der Asbestaufnahme und Tumoren des Verdauungstraktes. Heute achten die Wasserwerke außerdem darauf, dass Trinkwasser nicht zu sauer ist, damit keine Fasern aus eventuell noch vorhandenen Asbestzementleitungen gelöst werden.
Menschen, deren Erkrankung eindeutig auf eine beruflich bedingte Asbestbelastung zurückzuführen ist, werden von den Berufsgenossenschaften bzw. der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung betreut. Als Berufskrankheiten können Asbestose und Pleuramesotheliom anerkannt werden. Lungenkrebs wird als beruflich bedingt anerkannt, wenn er in Verbindung mit einer Asbestose auftritt oder eine langjährige hohe Faserbelastung bestand, ebenso Kehlkopfkrebs in Verbindung mit Asbestose oder langjähriger Faserbelastung. Ist der Asbestkontakt bewiesen, gelten auch Mesotheliome des Peritoneums und des Perikards als anerkennbare Berufskrankheiten. Hintergründe bietet die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) unter www.dguv.de/inhalt/leistungen/versschutz/bk/bk-liste/index.jsp
Die Herstellung und Verwendung von Asbest sind in Deutschland wie in der EU verboten. Für die Sanierung und Entsorgung von mit Asbest belasteten Gebäuden, Anlagen oder Geräten gelten strenge Schutzmaßnahmen. Grundlage sind die aktuelle Gefahrstoffverordnung und entsprechende EU-Regelungen.
Ein Kontakt sollte durch aktive und passive Sicherung ausgeschlossen sein, zum Beispiel staubdichtes Arbeiten und den Einsatz von professionellen Absaugeinrichtungen. Details regelt die Technische Regel Gefahrstoffe "Asbest - Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten". Weitere Regeln betreffen den Abbau asbesthaltiger Mineralien und weitere mögliche Arbeitsplatzsituationen. Sie sind online abrufbar bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz (BAUA), unter www.baua.de, Stichwort Asbest.
Die Bundesländer haben Asbestrichtlinien, die ebenfalls Vorgaben für die Bewertung eines Risikos und die Sanierung machen. Auch die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz bietet entsprechende Informationen.
Die wissentliche Verletzung der Vorschriften im Umgang mit Asbest ist eine Straftat. Viele Kontakte passieren heute aber vermutlich unfreiwillig, weil nicht bekannt ist, dass mit Asbest gearbeitet wird.
Ansprechpartner für Beschäftigte, die sich Sorgen um ihre Situation machen, sind der Sicherheitsbeauftragte der Firma, der Werksarzt oder der niedergelassene Arbeitsmediziner, der die Gesundheitsvorsorge für kleinere Betriebe übernimmt, und auch die zuständige Berufsgenossenschaft (im Internet zu finden über die Dachorganisation Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, www.dguv.de, Links zu den Berufsgenossenschaften unter www.dguv.de/inhalt/BGuUK/index.jsp). Viele weitere Informationen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber stellt das Institut für Arbeitsmedizin der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (BGIA) zur Verfügung, online unter www.dguv.de/bgia/de/fac/asbest/index.jsp.
Die vorgeschriebenen Auflagen zum Umgang mit Asbest bedeuten, dass die private Asbestsanierung und der Umgang mit Asbest für Heimwerker praktisch nicht möglich und auch nicht erlaubt sind. Auch hier geschehen die meisten Asbestkontaminationen eher unfreiwillig, weil die Asbestquelle nicht als solche erkannt wird. Beim Reinigen von Asbestdächern oder Fassadenplatten, beim unsachgemäßen Öffnen und Entfernen zum Beispiel einer alten Nachtspeicherheizung oder beim Herausreißen eines PVC-Bodens werden Fasern häufig erst freigesetzt.
Um eine Gefahr besser einzuschätzen und eine mögliche Abhilfe zu klären, müssen im privaten Bereich auf jeden Fall Fachleute herangezogen werden. Erste Ansprechpartner sind die Bau- und/oder Umweltbehörden am Wohnort. Sie nennen zertifizierte Sachverständige zur Einschätzung einer möglichen Gefährdung und Betriebe, die Asbest sanieren dürfen. Wie gefährlich eine Asbestquelle tatsächlich ist, lässt sich manchmal gar nicht so leicht prüfen: Asbest, von dem man nichts sieht und von dem keine Fasern nach außen dringen können, ist oft ungefährlich.
Dann kann es billiger und leichter umzusetzen sein, die Faserfreisetzung durch eine sichere Versiegelung zu vermeiden als erst die Faserbelastung zu messen und dann eine Asbestquelle komplett zu entfernen. Auch bei Haushaltsgeräten lohnt sich die Fasermessung oft nicht: Auf keinen Fall dürfen eventuell asbesthaltige Geräte wie etwa alte Heizöfchen einfach in den Müll; sie sollten bei der kommunalen Abfallsammelstelle abgegeben werden.
Am Arbeitsplatz:
Eine Asbestkontamination am Arbeitsplatz muss der zuständigen Berufsgenossenschaft (www.dguv.de/inhalt/BGuUK/index.jsp) gemeldet werden. Diese ist auch Ansprechpartner für die Frage, wer für einen ungewollten Kontakt die Verantwortung trägt. Arbeitnehmern, die einer relevanten und als gefährlich eingestuften Asbestbelastung ausgesetzt waren, wird eine lebenslange ärztliche Überwachung durch spezialisierte Fachärzte angeboten.
Innerhalb der Organisation der Berufsgenosschaften ist die "Gesundheitsvorsorge" (GVS, online unter www.bgete.de/gvs/gvs_startseite.html) zuständig, früher die "Zentrale Erfassungsstelle für Asbeststaubgefährdete Arbeitnehmer" (ZAs). Sie nennt ärztliche Ansprechpartner am Wohnort oder in der Nähe, die die notwendigen Untersuchungen durchführen. Dazu gehören die regelmäßige Befragung nach dem Gesundheitszustand, die körperliche Untersuchung, eine Lungenfunktionsprüfung und Röntgenaufnahmen des Brustkorbs. Ist ein Befund unklar, sollte eine Computertomografie hinzu kommen. Ob diese Untersuchungen jährlich oder erst im Abstand von höchstens drei Jahren wiederholt werden müssen, hängt vom Alter und der vermutlichen Belastung ab.
Die GVS bleibt auch verantwortlich, wenn ein Arbeitnehmer den Beruf oder den Arbeitgeber wechselt oder in Rente geht. Kommt tatsächlich der Verdacht auf, dass sich eine Asbestose, ein Mesotheliom oder eine Lungenkrebserkrankung entwickelt, ist dies nach einer beruflich bedingten Asbestbelastung meldepflichtig, auch wenn die Diagnose durch einen anderen Arzt gestellt wird.
Die Klärung, ob denn nun tatsächlich ein Risiko bestand, ob Fasern eingeatmet wurden und ob dies Folgen haben könnte, ist im privaten Bereich oft sehr schwierig: Nicht selten stellt sich erst im Nachhinein heraus, dass bei einer Reparatur oder einer Sanierung überhaupt mit Asbest gearbeitet wurde. Rechtliche Konsequenzen hat dies nur, wenn dadurch Dritte gefährdet wurden: Hat jemand privat mit Asbest hantiert und dabei zum Beispiel Helfer oder Nachbarn geschädigt, kann er dafür unter Umständen zur Verantwortung gezogen werden. Erster Ansprechpartner ist der Hausarzt, der eventuell an einen Spezialisten für Arbeitsmedizin überweist. Das weitere Vorgehen orientiert sich an den Empfehlungen für Arbeitnehmer nach Asbestkontakt. Insbesondere bei Kindern und jüngeren Menschen ist das Risiko lebenslang wiederholter Röntgenaufnahmen aber gegen die vermutliche tatsächliche Belastung durch Asbest abzuwägen.
Als Ersatz für Asbest sind seit einigen Jahrzehnten Glasfaser-, Keramik- oder Mineralfaserprodukte auf dem Markt (Glaswolle, Steinwolle, Keramikfasern). Auch diese Produkte waren zunächst als Krebs fördernd denkbar: Das Risiko hängt weniger vom Material an sich ab als von der Fasergröße und der Abbaubarkeit im Körper. Bei der Produktion moderner Werk- und Baustoffe wurde daher darauf geachtet, dass die gefährlichen Fasergrößen möglichst nicht entstehen und die Fasern abbaubar sind. Viele Experten gehen daher davon aus, dass zumindest die jüngste Generation von Asbestersatzfasern bei Beachtung der geltenden Sicherheitsauflagen kein Risiko darstellt.
Streng genommen gibt es zum Risikopotenzial allerdings noch nicht sehr viele Untersuchungen: Die Internationale Krebsforschungsagentur IARC hat die Fasern zuletzt 2002 im Auftrag der Weltgesundheitsorganisation WHO bewertet (www.iarc.fr). Sie sah damals eine Krebsgefahr beim Menschen aufgrund fehlender Daten als insgesamt nicht beurteilbar an, aus Tierversuchen ließen sich immerhin begrenzte Anhaltspunkte für ein Krebsrisiko ableiten. Eine spezielle Form von Glasfasern sowie bestimmte Keramikfasern stufte die IARC als für den Menschen möglicherweise Krebs erzeugend ein. Diese Stoffe sind heute nicht mehr im Handel, die so genannten "alten" Mineralwollen wurden in Deutschland im Jahr 2000 verboten.
Die IARC wies trotz fehlender Daten zu neueren Stoffen aber darauf hin, dass sich für die jüngste Generation von Asbestersatzfasern zumindest kein sehr hohes Risiko abzuzeichnen scheint.
Berufstätige und Heimwerker sollten bei der Verwendung auch hier unbedingt die jeweils vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen einhalten oder auf Ersatzmaterialien ausweichen.
Die - nach derzeitigem vorläufigem Kenntnisstand - unbedenklichen Baustoffe sind entsprechend gekennzeichnet. Die Hersteller verwenden dazu in Deutschland meist das RAL-Gütezeichen, weitere Informationen bietet das Deutsche Institut für Gütesicherheit und Kennzeichnung e.V. (www.ral.de).