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Der folgende Text bietet erste Antworten auf häufige Fragen von Patienten und Patientinnen, bei denen eine Bestrahlung oder eine nuklearmedizinische Behandlung geplant ist. Er soll es ihnen erleichtern, sich auf das Gespräch mit den Ärzten vorzubereiten. Auskünfte aus dem Internet können eine solche ärztliche Beratung aber nicht ersetzen.
Für individuelle Auskünfte zur Strahlentherapie oder zu nuklearmedizinischen Behandlungsverfahren steht der Krebsinformationsdienst auch am Telefon unter 0800 - 420 30 40 und per E-Mail unter krebsinformationsdienst@dkfz.de zur Verfügung.
Patienten, die sich auf ein Arztgespräch zur Planung einer Therapie vorbereiten wollen, finden eine Hilfestellung auch im Informationsblatt "Behandlungswahl - was muss ich wissen?", zum Laden und Ausdrucken im PDF-Format.
Ob Patienten mit Nebenwirkungen einer Bestrahlung oder nuklearmedizinischen Therapie rechnen müssen, lässt sich pauschal kaum beantworten. Zu sehr hängt die Strahlenwirkung von der Dosis ab, von der Größe des Bestrahlungsfeldes und von der Empfindlichkeit der Organe, die betroffen sind. Auch der Allgemeinzustand und die Schwere der Krebserkrankung wirken sich aus. Psychische Faktoren kommen hinzu: Die sich oft über Wochen hinziehende tägliche Bestrahlung erlaubt wenig Freiräume für die eigene Tagesplanung, und schließlich muss die Diagnose Krebs an sich verkraftet werden.
Von wirklich schweren und bleibenden Nebenwirkungen sind, insgesamt betrachtet, nur wenige Patienten betroffen. Die meisten Probleme treten nur vorübergehend auf. So berichten viele Menschen nach einigen Tagen von wachsender Müdigkeit; auch ein allgemeines Krankheitsgefühl mit Appetitlosigkeit, Abgeschlagenheit oder Kopfschmerzen wird häufig beobachtet, mehr dazu in den folgenden Abschnitten. Diese Symptome verschwinden meist relativ kurze Zeit nach Behandlungsende von alleine wieder. Bestrahlte Haut kann ähnlich wie bei einem Sonnenbrand reagieren, erholt sich aber meist schnell. Übelkeit, Erbrechen oder Durchfall, die tatsächlich durch die Bestrahlung bedingt sind und nicht durch die Grunderkrankung, treten in der Regel nur bei Patienten auf, bei denen das Strahlenfeld den Verdauungstrakt betrifft. Ähnlich sieht es mit Schäden an der Schleimhaut von Mund und Rachen, Verdauungstrakt, Blase oder Geschlechtsorganen aus: Werden sie nicht mit bestrahlt, ist mit Nebenwirkungen nicht zu rechnen.
Fachleute erfassen akute Auswirkungen und Spätschäden in vier Schweregraden nach den so genannten LENT-SOMA-Kriterien (LENT steht für englisch: Late Effects on Normal Tissues; deutsch: Späteffekte am Normalgewebe; SOMA für Subjective Objective Management Analysis, zu deutsch: subjektive, objektive, therapiebedingte Kriterien, Analyseverfahren zur Beschreibung von Nebenwirkungen).
In der Deutschen Gesellschaft für Radioonkologie ist die Arbeitsgemeinschaft Nebenwirkungen/Supportivtherapie für dieses Thema zuständig und erarbeitet Leitlinien für Fachleute. Für Betroffene bietet die AG unter www.nw-suppo.de, Stichwort "Patienteninformation", umfangreiche Hintergründe.
Die Deutsche Gesellschaft für Nuklearmedizin informiert über alle Fragen rund um eine Behandlung, mögliche Nebenwirkungen oder Spätfolgen unter www.nuklearmedizin.de/pat_info/nuk_online.php. Auf der Seite sind für Fachleute auch Leitlinien und weitere Experteninformationen abrufbar.
Die meisten strahlentherapeutischen Behandlungen erfordern heute keinen stationären Klinikaufenthalt. Der Patient kann zu Hause übernachten und kommt ambulant nur zur eigentlichen Therapie in die Klinik. Ausnahmen sind Strahlenbehandlungen, die eine so umfangreiche Vorbereitung erfordern, dass sich das nach Hause gehen nicht lohnt. Gleiches gilt für Behandlungen, die einen operativen Eingriff erfordern, etwa die Brachytherapien, bei denen die Bestrahlung von innen erfolgt.
Auch bei manchen aufwändigen kombinierten Radiochemotherapien ist es zweckmäßig, in der Klinik zu bleiben.
Ausnahmen bei der ambulanten Behandlung sind außerdem immer dann möglich, wenn der Allgemeinzustand eines Patienten sie nicht zulässt oder die behandelnden Ärzte eine regelmäßige Überwachung für sicherer halten.
Bei den nuklearmedizinischen Anwendungen kann eine Einweisung allein schon aus Strahlenschutzgründen notwendig werden: Scheiden Patienten radioaktive Substanzen mit Urin oder Stuhl aus, fällt es in darauf spezialisierten Klinikabteilungen leichter als zu Hause, diese fachgerecht zu entsorgen. Bei Beachtung entsprechender Sicherheitsmaßnahmen und bei der Verwendung von Nukliden mit sehr kurzer Halbwertzeit sind nuklearmedizinische Behandlungen heute aber auch ambulant möglich.
Ist eine Behandlung ambulant möglich, sollten Patienten vor Therapiebeginn abklären, wie viel Zeit sie am Bestrahlungstag vermutlich einplanen müssen, ob sie allein zur Therapie und auch wieder zurück fahren dürfen und was sie zu Hause beachten müssen. Auch was bei unerwarteten Komplikationen zu tun ist und wohin sich Patienten bei Fragen bis zum nächsten anstehenden Termin oder bei Notfällen wenden können, sollte abgeklärt sein. Wichtig ist auch die Frage, ob der Weg zur Bestrahlung auf eigene Faust organisiert werden muss oder ob die Kosten für Taxi oder Krankenwagen eventuell von der Versicherung übernommen werden können.
Ob die Behandlung die Belastbarkeit verändert, hängt von der Art der Therapie ab: Eine Bestrahlung des Kopfes oder eine großvolumige Bestrahlung ausgedehnter Tumoren führt mit größerer Wahrscheinlichkeit zu Nebenwirkungen als die gezielte Behandlung eines kleinen Tumors. Die Grunderkrankung und der Allgemeinzustand spielen eine wichtige Rolle: Sind Patienten insgesamt durch ihre Krebserkrankung stark eingeschränkt, leiden unter Symptomen wie etwa Schmerzen oder haben an Gewicht verloren, kommt die Bestrahlung als Belastung noch hinzu.
Schließlich hat auch die psychische Situation einen Einfluss: Die sich oft über Wochen hinziehende wiederholte Behandlung unterbricht den gewohnten Lebensrhythmus abrupt und immer wieder auf' s Neue und kann an sich schon eine ermüdende und belastende Situation bedeuten.
Insgesamt beobachten Mediziner auch bei Patienten mit der gleichen Erkrankung große Unterschiede - manche verspüren gar keine Probleme, andere fühlen sich deutlich krank, durch Nebenwirkungen wie Müdigkeit, Kopfschmerzen oder Appetitlosigkeit eingeschränkt und brauchen viel Ruhe. Der Mehrzahl der Patienten geht es insgesamt zumindest so gut, so dass sie sich während einer ambulanten Therapie bei leichteren Aktivitäten nur mäßig oder gar nicht eingeschränkt fühlen.
Ob größere körperliche Belastungen erlaubt sind, zum Beispiel Sport oder auch kleinere Reisen in den Behandlungspausen, muss der behandelnde Arzt entscheiden. Wer in der Bestrahlungsphase zurück an den Arbeitsplatz möchte, sollte dies ebenfalls unbedingt mit Ärzten und Versicherung absprechen.
Berufstätige Krebspatienten werden während einer Strahlentherapie oder einer nuklearmedizinischen Behandlung in der Regel krank geschrieben. Trotzdem kann die ambulante Behandlung für Alleinstehende, Eltern kleinerer Kinder oder ältere Menschen mit Vorerkrankungen ein großes Problem darstellen.
Über die Möglichkeiten der Unterstützung im Haushalt und bei der täglichen Versorgung informieren die behandelnden Ärzte. In den meisten Krankenhäusern können auch ambulant behandelte Patienten die Beratung durch den Kliniksozialdienst in Anspruch nehmen. Welche Ansprechpartner zu sozialrechtlichen Fragen bei der Suche nach Unterstützung zu Hause noch beraten können, hat der Krebsinformationsdienst in einem Informationsblatt zusammengestellt.
Bleibt eine ungewöhnlich eingeschränkte Belastbarkeit längere Zeit über das Ende der Bestrahlung hinaus bestehen, hat sich möglicherweise eine so genannte Fatigue entwickelt: Dieses Erschöpfungssyndrom bei Krebspatienten hat nichts mit normaler Müdigkeit zu tun und deutet auch bei den meisten Betroffenen keineswegs darauf hin, dass sich die Krebserkrankung verschlimmert. Die Ursachen sind komplex, nicht nur körperliche, sondern auch psychische Faktoren können beteiligt sein.
Bei manchen Patienten helfen weitere Schonung und Ruhe. Vielen geht es dagegen besser, wenn sie sich mit gezielter Bewegung wieder mehr Leistungsfähigkeit antrainieren. Als Vorbereitung auf ein Gespräch mit ihren Ärzten finden Betroffene ausführliche Informationen beim Thema Fatigue.
Bei Patienten nach einer Schädel-Hirn-Bestrahlung ist es besonders schwierig, Probleme wie Müdigkeit, Konzentrationsschwäche oder Einschränkungen der Merkfähigkeit tatsächlich als Strahlenfolge einzuordnen: Auch bei ihnen muss der Arzt prüfen, welche konkrete körperliche Ursache dahinter steckt, welchen Anteil der Tumor selbst hat oder hatte und was Auswirkung der Behandlung ist. Eventuell sollte außer dem behandelnden Krebsspezialisten auch ein Facharzt für Neurologie an der Diagnostik beteiligt werden.
Hier gibt es eine juristische und eine medizinische Seite. Selbstverständliche darf jeder Patient zu jeder Zeit eine Behandlung abrechen. Er sollte sich allerdings über die medizinischen Nachteile im Klaren sein.
Bei nuklearmedizinischen Behandlungen stellt sich diese Frage in der Praxis kaum, da die Therapie meist innerhalb kurzer Zeit abgeschlossen ist und, einmal begonnen, die Verabreichung der strahlenden Nuklide auch nicht rückgängig gemacht werden kann.
Anders sieht die Antwort für die meisten Strahlentherapien aus, die sich oft über Wochen mit vielen Einzelterminen hinziehen. Warum die Behandlung in dieser Form "franktioniert", also in einzelne Termine aufgeteilt wird, hängt mit der biologischen Wirkung zusammen, mehr dazu hier.
Ein Abbruch einer Strahlentherapie sollte nie auf eigene Faust erfolgen und gemeinsam mit den Ärzten nur dann erwogen werden, wenn eine Komplikation so belastend ist, dass dies die Risiken einer nicht ausreichend behandelten Tumorerkrankung aufwiegt.
Etwas anderes sind kleinere Abweichungen vom Zeitplan der Therapie: Auch sie sollten zwar nach Möglichkeit vermieden werden; in der Praxis gibt es jedoch viele Gründe, warum es abhängig vom Patienten oder auch aus technischen und organisatorischen Gründen zu kurzen Verzögerungen kommen kann. Bei einigen Tumorarten scheint dies keine Auswirkungen auf den Behandlungserfolg zu haben; und für viele andere liegen zu kurzen Verzögerungen auch keine detaillierten Studien vor.
Für einige besonders aggressive Tumorarten konnte man zeigen, dass selbst eine Verschiebung von wenigen Tagen Auswirkungen auf den Verlauf der Erkrankung hat. Bekannt ist dies beispielsweise für Kopf-Hals-Tumoren. Strahlentherapeuten empfehlen hier, unvorhergesehene Pausen durch intensivierte Bestrahlungen zu kompensieren, so dass dem Patienten kein Nachteil entsteht.
Die Auswirkung einer Bestrahlung oder einer Radionuklidtherapie auf die Ernährung lassen sich nicht pauschal beschreiben: Patienten, die hohe Strahlendosen auf Mund, Rachen oder Kehlkopf erhalten, sind in einer ganz anderen Lage als beispielsweise eine Brustkrebspatientin, bei der der Verdauungstrakt gar nicht im Strahlenfeld liegt und deren Therapie hauptsächlich zur Festigung des Erfolgs einer Operation eingesetzt wird.
Patienten, deren Behandlung den Verdauungstrakt n i c h t betrifft, haben normalerweise keine Auswirkungen auf Ernährung und Verdauung zu befürchten.
Sie können sich wie gewohnt ernähren, wobei sie auf eine ausreichende Kalorienzufuhr und eine ausgewogene Zusammenstellung der Lebensmittel achten sollten, mehr dazu im Text "Ernährung von Krebspatienten".
Patienten, bei denen Mund, Rachen oder Verdauungstrakt Ziel der Bestrahlung ist oder eine Mitbestrahlung nicht vermieden werden kann, sollten ernährungsmedizinisch betreut werden, so die Empfehlungen der Deutschen und der Europäischen Gesellschaft für Ernährungsmedizin (www.dgem.de). Bei ihnen ist mit Problemen bei der Nahrungsaufnahme zu rechnen: Die Schleimhaut kann geschädigt sein, was zu Schmerzen führt und das Risiko für Infektionen steigert. Auch Schluckprobleme und andere Funktionsstörungen sind im ungünstigen Fall denkbar. Eine wegen dieser Probleme unzureichende Energie- und Nährstoffversorgung, die unter Umständen sogar den Abbruch der Behandlung erzwingen könnte, sollte vermieden werden, so die Fachgesellschaften weiter.
Besondere Betreuung brauchen auch alle Patienten, die schon vor Bestrahlungsbeginn nicht richtig essen können, an Gewicht verloren haben und/oder mangelversorgt sind. Ob eine unterstützte Ernährung ("Astronautenkost") oder das Legen einer Ernährungssonde notwendig ist, muss anhand der individuellen Situation entschieden werden, am besten schon vor Therapiebeginn.
Patienten, denen in zeitlichem Zusammenhang mit der Bestrahlung übel wird oder die sich erbrechen müssen, sollten ihre Ärzte unbedingt auf Medikamente ansprechen, die die Übelkeit unterdrücken.
Allgemeine Tipps zur Vorbeugung und zur Kontrolle eines Gewichtsverlusts hat der Krebsinformationsdienst im Text "Was tun bei Gewichtsverlust und Mangelernährung?" zusammengestellt. Kurz gefasste praktische Tipps bietet auch eine Arbeitsgemeinschaft innerhalb der Deutschen Gesellschaft für Radioonkologie unter www.nw-suppo.de/index.php?locid=87.
Aus Angst vor Nebenwirkungen greifen viele Patienten zu Mitteln, denen nachgesagt wird, sie würden vor Strahlenschäden schützen. Unter den Produkten, nach denen sich Betroffene beim Krebsinformationsdienst erkundigen, führen hier Vitamine, Mineralstoffe und Nahrungsergänzungsmittel die "Hitliste" an.
Die überwiegende Zahl dieser Angebote sind allerdings gar keine Arzneimittel, und sie haben auch keinen Stellenwert in der Krebstherapie. Insbesondere für manche Vitamine wird diskutiert, ob sie nicht sogar die Wirkung der Bestrahlung beeinträchtigen könnten: Der vermeintliche Schutz vor Nebenwirkungen, den so genannte Radikalfänger oder Antioxidanzien bieten, etwa Vitamin A, C oder E, würde zumindest theoretisch der erwünschten Wirkung ionisierender Strahlung in Tumoren entgegenstehen. Geschützt würden also nicht nur gesundes Gewebe, sondern auch die Krebszellen. Erste klinische Prüfungen an Patienten mit Kopf-Hals-Tumoren bestätigen diese Befürchtung.
Warum Vitaminpräparate, anders als eine gesunde ausgewogene Ernährung, von Fachleuten ganz anders beurteilt werden, als es die Werbung vermuten lässt, erläutert der Krebsinformationsdienst hier. Wie man Nahrungsergänzungsmittel von "echten" geprüften Arzneimitteln unterscheidet, ist hier zusammengestellt.
Bestrahlte Haut braucht vorsichtige Pflege: Waschen ist zwar meist nicht tabu, sollte aber möglichst ohne Seife, Duschgel etc. geschehen, so die Arbeitsgemeinschaft Nebenwirkungen in der Deutschen Gesellschaft für Radioonkologie. Auch Parfums oder Deos sind nicht sinnvoll. An Puder, Cremes oder Salben darf ebenfalls nur verwendet werden, was der Arzt ausdrücklich erlaubt. Hat der Strahlentherapeut Markierungen aufgebracht, dürfen diese nicht verwischt werden. Die Wäsche darf nicht scheuern oder einengen, beim Abtrocknen sollte man nicht rubbeln. Ausführliche Tipps hat die Fachgesellschaft für Patienten unter www.nw-suppo.de zusammengestellt, Stichwort "Patienteninformation".
Erste Symptome einer Reaktion sehen häufig aus wie ein leichter Sonnenbrand. Bilden sich stärkere Rötungen oder gar Blasen, sollten Patienten den Arzt aufsuchen, auch wenn gerade kein Termin ansteht. Langfristig ist bestrahlte Haut oft anders pigmentiert als vorher, also entweder etwas dunkler oder auch heller. Die Schweißdrüsen können sich zurückbilden. Schwere Schäden sind heute jedoch sehr selten geworden, mehr dazu hier.
Für Patienten, bei denen Kopf und/oder Hals bestrahlt werden müssen, stellt die Zahnpflege ein besonderes Problem dar. Die Schleimhaut gehört zu den sich sehr rasch teilenden Geweben, und sie leidet stärker als zum Beispiel die Haut unter der Therapie. Kleine schmerzhafte Wunden sind relativ häufig. Das Risiko von Infektionen steigt.
Wenn irgend möglich, sollte vor Beginn der Bestrahlung der Zahnarzt aufgesucht werden, eventuell auch eine Zahnklinik, die mit der Vorbereitung von Patienten auf eine Strahlentherapie Erfahrung hat. Bestehende Zahnschäden sollten vor Behandlungsbeginn behoben werden, was aus praktischen Gründen aber oft nicht rechtzeitig gelingt.
Während der Bestrahlung empfehlen Fachleute eine gute, aber sehr vorsichtige Zahnreinigung, um die Keimzahl im Mund trotz möglicherweise wunder Schleimhäute zu vermindern. Um die Zähne zu schützen, führen viele Strahlentherapeuten gemeinsam mit den behandelnden Zahnärzten eine Fluor-Propyhlaxe durch, mit Gels, die wie Zahncreme benutzt werden oder über Zahnschienen eine Zeitlang direkt auf die Zähne einwirken. Weitere Informationen finden betroffene Patienten unter www.nw-suppo.de/index.php?locid=50.
Haarausfall kann bei einer Bestrahlung nur dann auftreten, wenn tatsächlich der behaarte Kopf im Strahlengang liegt und die Strahlendosis relativ hoch ist. Ähnliches gilt für die Körperbehaarung, die mit im Strahlenfeld liegt. Eine adjuvante Bestrahlung der Brust nach Mammakarzinom hat also beispielsweise keine Auswirkungen auf die Kopfhaare, Wimpern oder Augenbrauen. Wohl aber kann der Haarwuchs unter der mitbestrahlten Achsel auf der betroffenen Seite spärlicher werden.
Werden die Haarfollikel tatsächlich geschädigt, dauert es allerdings ein halbes Jahr und länger, bis wieder ein erkennbarer Haarwuchs einsetzt. Wie die Haarpflege in dieser Zeit aussehen darf, sollte mit dem Arzt besprochen werden. Wichtig ist ein guter Sonnenschutz für die Kopfhaut.
Einige Patienten müssen nach einer Kopfbestrahlung mit einem auf Dauer dünner bleibenden Haarwuchs direkt an der Strahleneintrittsstelle rechnen. Bei Dosen von über 50 Gray gehen Strahlentherapeuten davon aus, dass sich nicht alle Haarwurzeln wieder erholen. Bisher gibt es dagegen keine wirksame Abhilfe oder Vorbeugungsmöglichkeit.
Ist der Haarverlust deutlich zu sehen, haben gesetzlich versicherte Krebspatientinnen Anspruch auf die Verordnung einer Kunsthaarperücke. Bei Männern ist die versicherungsrechtliche Lage derzeit unklar: Es gibt einige Sozialgerichtsurteile, die bei ihnen die Kostenerstattung mit der Begründung abgelehnt haben, Haarausfall sei bei Männern eher normal und daher nicht als Erkrankung im gesetzlichen Sinn anzusehen. Hier hilft im Zweifelsfall nur die Nachfrage bei der eigenen Versicherung.
Von nuklearmedizinischen Behandlungen sind Auswirkungen auf den Haarwuchs nicht bekannt.
Die großen Geräte, die umfangreiche Abschirmung und die vielen Strahlenschutzmaßnahmen, das "Nichtbewegendürfen" sowie die Unsichtbarkeit von Strahlen und Radioaktivität machen vielen Betroffenen Angst.
Die wichtigste Möglichkeit, dagegen anzugehen, ist das Ernstnehmen dieser Angst und das Ansprechen der Probleme gegenüber dem Arzt. Den meisten Patienten hilft es, so viel Information wie möglich über ihre Therapie und deren Folgen zu erhalten - je mehr sie wissen, desto sicherer fühlen sie sich. Auch lässt sich so mancher Halbwahrheit und manchem Irrtum begegnen, die Patienten im Freundes- oder Bekanntenkreis zugetragen werden kann. Mehr zur Bewältigung von Angst hat der Krebsinformationsdienst hier zusammengestellt.
Geht es einem Patienten während der Therapie psychisch wirklich schlecht, kann mit dem Arzt auch eine kurzfristige Entlastung durch Medikamente besprochen werden. Eine Unterbrechung der Therapie ist aus medizinischen Gründen meist nicht sinnvoll, siehe oben.
Diese Sorge beschäftigt viele Patienten und auch ihre Angehörigen, vor allem dann, wenn es in der Familie kleine Kinder oder Schwangere gibt.
Bei der "normalen" perkutanen Strahlentherapie ist der Patient selbst jedoch nicht radioaktiv! Die Strahlen durchdringen seinen Körper und geben dort ihre Energie ab, die das Tumorgewebe aufnimmt. Radioaktives Material wird nicht eingesetzt. Selbst enger körperlicher Kontakt ist für Angehörige und Freunde völlig ungefährlich.
Bei der Brachytherapie und bei nuklearmedizinischen Behandlungen kann für kurze Zeit radioaktives Material im Körper des Patienten verbleiben. Solange der Patient "strahlt", ist er daher in der Regel im Krankenhaus untergebracht. Geben die Ärzte "grünes Licht" für die Entlassung, besteht auch keine Gefahr mehr für die Familie oder Besucher.
Nuklearmedizin:
Von nuklearmedizinischen Behandlungen sind Spätschäden kaum bekannt. Fachleute verweisen auf eine theoretisch denkbare Steigerung des Leukämie-Risikos. Dies beschränke sich jedoch, so die Deutsche Gesellschaft für Nuklearmedizin, nach bisherigem Wissenstand auf Patienten, die wegen einer bereits metastasierten Erkrankung sehr hohe Strahlungsdosen erhalten haben.
Strahlentherapie:
Vielen Patienten bleiben nach einer Bestrahlung keine sichtbaren Veränderungen an Haut oder inneren Organen zurück. Sie müssen trotzdem wissen, dass einmal bestrahltes Gewebe auf Dauer empfindlicher bleibt, auch wenn man davon im Alltag nicht sehr viel merkt. Berücksichtigt man dies bei der Körperpflege, beim Umgang mit möglichen Reizungen durch Sonne, Chemikalien oder auch mechanischen Belastungen des Gewebes, kann in der Regel aber wenig passieren.
Bei medizinischen Maßnahmen im Bereich des früheren Bestrahlungsfelds, bei Blutabnahmen, Physiotherapie etc. sollte die Ansprechpartner darauf aufmerksam gemacht werden, dass hier Vorsicht geboten ist. Selbst bei kleineren Verletzungen besteht sonst die Gefahr, dass die Heilung ohne eine fachgerechte Versorgung nicht regelrecht abläuft und sich eine chronische Wunde bildet.
Nicht nur die Haut, sondern auch jedes Organ, das von einer zu hohen Strahlendosis betroffen wurde, kann mit Gewebsveränderungen reagieren. Dazu gehören narbige Umbildungen, bei denen das gesunde Gewebe durch weniger elastisches Bindegewebe ersetzt wird (Atrophie, Sklerosierung), und die eigentliche Gewebe- oder Organfunktion verloren geht.
Auch die Blutversorgung ist betroffen: Entweder ist sie mangelhaft, weil das narbige Bindegewebe schlechter mit Adern versorgt wird, oder es bilden sich viele kleine und erweiterte Äderchen (Teleangiektasien). Drüsen und Schleimhautgewebe werden nach Bestrahlung sehr empfindlich und reagieren mit narbiger Umbildung und auf kleinste Verletzungen mit Verklebung. Dies kann bei den Speicheldrüsen, im Mund und im weiteren Verdauungstrakt, in der Scheide oder im Harntrakt zu Funktionsverlust oder behindenden Verengungen führen.
Gehirn und Nerven können durch hohe Strahlendosen ebenfalls geschädigt werden. Waren Gebärmutter, Eierstöcke, Hoden oder Prostata im Strahlengang gelegen, kann die Fähigkeit verloren gehen, ein Kind zu bekommen.
Die gewebsspezifische Strahlendosis, von der an solche und andere schwere Schäden zu erwarten sind, kennen Radiologen aus klinischen und vorklinischen Studien. Sie versuchen daher, solche Belastungen wenn irgend möglich zu vermeiden. Die neuen Techniken der zielgerichteten Bestrahlung haben dies einfacher gemacht.
Ist die Mitbestrahlung eines empfindlichen Organs unvermeidlich, um einen Tumor überhaupt erreichen zu können, müssen Patienten mit ihren Ärzten gemeinsam eine individuelle Nutzen-Risiko-Abwägung treffen.
Betroffene brauchen individuelle Beratung: Da schwere Strahlenschäden insgesamt selten geworden sind, haben spezialisierte Zentren und Radiologen mit dem Schwerpunkt Onkologie heute meist die größte Erfahrung. Fachleute erfassen Früh- und Spätschäden in vier Schweregraden nach den so genannten LENT-SOMA-Kriterien (LENT steht für englisch: Late Effects on Normal Tissues; deutsch: Späteffekte am Normalgewebe; SOMA für Subjective Objective Management Analysis, zu deutsch: subjektive, objektive, therapiebedingte Kriterien, Analyseverfahren zur Beschreibung von Nebenwirkungen).
In der Deutschen Gesellschaft für Radioonkologie ist die Arbeitsgemeinschaft Nebenwirkungen/Supportivtherapie für dieses Thema zuständig und erarbeitet Leitlinien für Fachleute. Für Betroffene bietet die AG unter www.nw-suppo.de, Stichwort "Patienteninformation" (obere Laufleiste zu Tumorarten) umfangreiche Hintergründe.
Im ungünstigsten Fall führen Spätschäden an gesunden Zellen auch zu strahlenbedingten Zweittumoren (Zweitkarzinome): Sie gehen auf dauerhafte Veränderungen an der Erbsubstanz zurück. Bis zu einem gewissen Grad kann eine gesunde Zelle solche Schäden reparieren. Unter Umständen werden sie jedoch noch an Tochterzellen weitergegeben; das Risiko steigt, dass bei weiteren Zellteilungen noch mehr Schäden auftreten und schließlich ein Tumor entsteht.
Insgesamt ist das Risiko nach Bestrahlungen und nuklearmedizinischen Anwendungen aber gering. Auch dauert es oft Jahrzehnte, bis sich ein solcher "Fehler" tatsächlich auswirkt. Die Mehrzahl aller bestrahlten Krebspatienten ist zum Zeitpunkt ihrer Erkrankung aber bereits in der zweiten Lebenshälfte. Dies muss beim Vergleich möglicher Risiken mit dem Nutzen einer Behandlung berücksichtigt werden.
Neue Bestrahlungsverfahren sind außerdem weit weniger belastend als die Methoden, die noch vor wenigen Jahrzehnten eingesetzt wurden. Junge Frauen, die wegen eines Lymphoms eine umfangreiche Bestrahlung des Brustkorbs erhalten hatten, eine so genannte Mantelfeldbestrahlung, tragen zum Beispiel ein etwas höheres Brustkrebsrisiko. Heute versucht man in der Lymphomtherapie daher, umfangreiche Bestrahlungen so selten wie möglich einzusetzen. Von Prostatakrebspatienten, die bis Ende der 80er Jahre mit den damals üblichen Methoden bestrahlt wurden, kennt man ein gegenüber gesunden Männern gesteigertes Darmkrebsrisiko. Eine aktuelle Studie U.S.-amerikanischer Wissenschaftler zeigt, dass das Risiko seit etwa 1990 deutlich gesunken ist - neuere und viel zielgenauere Techniken führen heute dazu, dass bei den meisten Männern der Darm gar nicht mehr im Strahlengang liegt.