
Gerne stehen die Mitarbeiter des Krebsinformationsdienstes Ihnen für weitere Auskünfte zur Verfügung – rufen Sie uns an: 0800 – 4 20 30 40, täglich von 8.00 bis 20.00 Uhr. Ihr Anruf ist für Sie kostenlos. Oder schreiben Sie eine E-Mail an krebsinformationsdienst@dkfz.deEnergiereiche Strahlen können Tumorzellen so stark schädigen, dass sie absterben. Gesunde Zellen reagieren weniger empfindlich: Sie verfügen meist über Reparaturmechanismen, die in Tumoren mit ihrem schnellen, überschießenden Wachstum nicht mehr zur Verfügung stehen. Heute lässt sich die Strahlung außerdem meist sehr zielgenau auf eine Krebsgeschwulst bündeln: Früher sehr gefürchtete schwere Nebenwirkungen sind heute selten geworden.
Die meisten Menschen kennen die Anwendung von Strahlen zur Untersuchung: Zur "Diagnostischen Radiologie" gehören Verfahren wie das Röntgen, die Computertomographie weiter auch der Einsatz von Ultraschall oder der Magnetresonanztomographie. Die Krebsbehandlung mit energiereichen Strahlen oder Radioaktivität wird heute von zwei weiteren Gebieten der Medizin verantwortet, der "Strahlentherapie" oder "Radioonkologie" und der "Nuklearmedizin".
Ärzte dürfen bei Krebspatienten eine Strahlenbehandlung verantwortlich durchführen, wenn sie eine fünfjährige Weiterbildung zum Facharzt für Strahlentherapie oder Nuklearmedizin absolviert haben. Außer dem medizinischen und physikalischen Fachwissen und dem praktischen Training gehört auch der Strahlenschutz zu dieser Ausbildung (Weiterbildungsordnung bei der Bundesärztekammer unter www.baek.de/page.asp?his=1.128.129).
Strahlentherapeuten und Nuklearmediziner sind in Praxen oder in Kliniken tätig.
Patienten werden bei der Behandlung auch von Medizinisch-Technischen Radiologie-Assistenten (MTA-R, MTRA) betreut. In größeren Einrichtungen sind meist noch Physiker oder Chemiker, Laborfachleute und Techniker mit den Spezialgebieten medizinische Physik oder Radiopharmazie tätig. Mit ihnen kommen Patienten normalerweise selten direkt in Kontakt.
In Fachgesellschaften organisierte Experten definieren, welchen Stellenwert die verschiedenen radiologischen und nuklearmedizinischen Behandlungsverfahren heute in der Krebsmedizin haben. Sie stellen anhand von Forschungsergebnissen die jeweils aktuellen Leitlinien für die Behandlung von Tumorpatienten zusammen. Dabei tauschen sich Strahlentherapeuten und Nuklearmediziner mit den anderen an der Krebstherapie beteiligten Fachdisziplinen aus.
Fachorganisationen und Verbände sind im Kapitel "Adressen und Links" aufgeführt.
Die Anwendung von Strahlung oder von Radionukliden in der Medizin ist gesetzlich streng reguliert, aus Gründen des Strahlenschutzes. Dabei geht es zum einen um die Sicherheit der Patienten, zum anderen um die gesundheitlichen Auswirkungen auf Menschen, die im Beruf täglich mit Strahlung oder Radioaktivität zu tun haben. In der Nuklearmedizin sorgen Vorschriften außerdem dafür, dass strahlende Partikel nicht in die Umwelt gelangen.
In Deutschland existiert eine Strahlenschutzkommission (www.ssk.de), in der Fragen zur Sicherheit neuer Entwicklungen diskutiert werden, und die der Gesetzgebung zuarbeitet. Sie kooperiert mit der Internationalen Strahlenschutzkommission (www.icrp.org). Das Bundesamt für Strahlenschutz stellt neben seinen vielfältigen wissenschaftlichen und kontrollierenden Aufgaben auch Informationen für Patienten und Interessierte zur Verfügung, im Internet unter www.bfs.de, Stichwort "Ionisierende Strahlung", weiter zu "Anwendungen in der Medizin".
Das Kapitel "Physikalische Grundlagen" bietet Hintergrundinformationen zu häufig verwendeten Begriffen und physikalischen Einheiten in der Strahlentherapie und Nuklearmedizin. In den Texten "Durchführung der Strahlentherapie" und "Durchführung nuklearmedizinischer Therapien" erläutert der Krebsinformationsdienst Fachwörter, die für Patienten bei der Planung ihrer Behandlung wichtig sind. Weitere Fachbegriffe rund um das Thema Krebs erklärt das "Lexikon der Fachbegriffe".