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Diese Seiten sind Ausdrucke aus den Internetseiten des Krebsinformationsdienstes www.krebsinformationsdienst.de. Angaben zum Erstellungsdatum und zu den Quellen der Information können Sie dem folgenden Text entnehmen. Einige der dort genannten weiterführenden Angaben sind allerdings nur über das Internet zugänglich. Bitte beachten Sie: Die folgenden Informationen sind nicht dazu geeignet, ein Gespräch mit behandelnden Ärzten, Psychologen oder weiteren Experten zu ersetzen.

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Aktuelles

Schmerztherapie bei Krebs: Ab März neue BtM-Rezepte
– alte Formulare weiter gültig

28. Februar 2013

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gibt ab dem 4. März 2013 neue Formulare zur Verordnung von Betäubungsmittel aus.
Diese "BtM"-Rezepte müssen Ärzte nutzen, wenn sie stärkere Schmerzmittel verschreiben, zum Beispiel Morphin und andere Opioide.

Wichtig für Krebspatienten, die auf solche Arzneimittel angewiesen sind: Die bisherigen Formulare behalten ihre Gültigkeit. Ärzte dürfen ihre Vorräte an alten BtM-Rezepten noch bis Ende 2014 aufbrauchen.

Schmerzen bei Krebs lassen sich lindern. Wichtiger Baustein der Schmerztherapie sind Opioide (auch "Opiate"). Diese Medikamente beeinflussen die Weiterleitung und Verarbeitung von Schmerzreizen. Daher können sie auch starke Schmerzen unterdrücken. Bei richtiger Anwendung, wie es in der Krebstherapie geschieht, machen die Arzneimittel trotzdem nicht abhängig.

Hintergrund: Kein Missbrauch mit Rezepten

Allerdings gelten Opidoide als Medikamente mit hohem Missbrauchspotenzial: Sie dürfen nur auf Rezepten verschrieben werden, die vergleichsweise fälschungssicher sind und die es Dieben schwermachen, gestohlene Rezepte einzulösen. Die neuen BtM-Rezepte wurden mit zusätzlichen Sicherheitsmerkmalen versehen; auch die Handhabung in Arztpraxen und Klinikambulanzen soll erleichtert werden.

Ärzte können aber vorhandene Rezeptformulare noch bis zum Ende des Jahres 2014 weiter verwenden. Die alten Rezepte müssen weder an die Bundesopiumstelle zurückgeschickt werden, noch hat sich an der bisherigen Vorgehensweise zur Nachbestellung neuer BtM-Formulare etwas geändert.

Zum Weiterlesen

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte informiert auf seinen Internetseiten über die neuen Vorgaben und erläutert für Arztpraxen und Klinikambulanzen auch, wie die Bedruckung der Rezepte in Zukunft aussehen muss: www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/BtM/btm-rezept/btm-rezept-node.html.

Krebspatienten und ihre Angehörigen finden weitere Informationen zu Opioiden gegen Krebsschmerzen im Text "Morphine, Opioide – keine Angst vor Abhängigkeit".